Für Rinderhalter und Tierärzte gibt es neue Vorgaben beim Antibiotikaeinsatz. Das Bundeskabinett will die antibiotischen Behandlungen auf das therapeutisch notwendige Maß minimieren und Resistenzen vorbeugen.
So gibt es jetzt ein Umwidmungsverbot für Cephalosporine der dritten und vierten Generation sowie für Fluorchinolone (Reserveantibiotika). Außerdem ist ein Antibiogramm Pflicht, wenn bei der Behandlung von Rindergruppen der Wirkstoff gewechselt oder die Behandlung wiederholt wird. Bei Einzeltieren muss eine Resistenzanalyse durchgeführt werden, wenn das Antibiotikum von den Zulassungsbedingungen abweicht oder bei Reserveantibiotika mit Umwidmungsverbot. Dazu hat das Kabinett die Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV) novelliert. Die zusätzlichen Kosten liegen laut BMEL bei etwa 24 Mio. € jährlich.
Vom Umwidmungsverbot dürfte die Rindermedizin aber kaum betroffen sein, meint Tierarzt Dr. Matthias Link aus Varrel. Auch die Antibiogramme hält er in vielen Fällen für praktikabel und sinnvoll. „Der ärgerlichste Einschnitt sind aber die weiteren Dokumentationspflichten“, so Dr. Link. Die Berge von Abgabe-Belegen würden nicht vernünftig ausgewertet und hätten somit keinen Nutzen.