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Streit um Klauenbäder verunsichert Landwirte

Lesezeit: 2 Minuten

Der Streit um den Einsatz von Klauenbädern reißt nicht ab. Weil offenbar immer noch unklar ist, was erlaubt und was verboten ist, müssen Landwirte weiter mit Bußgeldern rechnen. Das muss sich sofort ändern!


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Der Schlagabtausch um den Einsatz von Klauenbädern hält an. Bereits vor drei Jahren hatte eine Strafanzeige gegen 30 Landwirte bundesweit für Zündstoff gesorgt. Die Landwirte hatten damals Kupfersulfat und Formaldehyd für Klauenbäder bei Rindern ohne Verschreibung durch den Tierarzt bezogen und eingesetzt (siehe top agrar 6/2006). Das löste eine hitzige Debatte über die Wirksamkeit von Klauenbädern sowie die rechtliche Situation aus.


Geändert hat sich seitdem kaum etwas. Neben dem fachlichen Aspekt erregt nach wie vor insbesondere der Rechtsstreit die Gemüter.


Einige Experten halten den Einsatz von Formalin, Kupfer- und Zinksulfat für völlig legitim. Ihrer Ansicht nach sind die Wirkstoffe frei verkäuflich und zulassungsfrei und dürfen somit von jedem Tierhalter angewendet werden. Sie empfehlen die Wirkstoffe vor allem zur Vorbeuge und Behandlung der Klauenerkrankungen des Fäule-Komplexes, zu dem Mortellaro, Panaritium und Fäule gehören.


Landwirte sind verunsichert


Auf der anderen Seite gehen Behörden gegen Landwirte vor, die genau diese Wirkstoffe einsetzen. Zum Teil stellen sie saftige Bußgelder aus. Die Behörden begründen ihr Vorgehen damit, dass es derzeit kein Klauenbad gebe, das zur Bekämpfung von Klauenerkrankungen zugelassen sei. Nur im Falle eines Thera-pienotstandes könne ein Tierarzt ein in einem anderen EU-Land zugelassenes Klauenbad einsetzen oder es in der öffentlichen Apotheke herstellen.


Viele Landwirte sind deshalb stark verunsichert, wem sie glauben sollen und was sie einsetzen dürfen.


Aus Sicht der Praxis muss sich das schnellstmöglich ändern! Es kann nicht sein, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze unterschiedlich ausgelegt werden und die Landwirte gegebenenfalls bestraft werden. Es müssen dringend verbindliche Regelungen getroffen werden, die praxisgerecht sind!P. Liste

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