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Umbau der Tierhaltung

Lesezeit: 3 Minuten

Die Borchert-Kommission plant den Umbau der Nutztierhaltung. In einem ersten Schritt entwickelte eine Arbeitsgruppe (AG) Rind Vorschläge für die Zukunft der Milchviehhaltung. Das Gremium bilden rund 30 Mitglieder aus Praxis, Wissenschaft und Gesellschaft. Die AG arbeitet die fachlichen Aspekte aus und legt sie dem Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung der Borchert-Kommission vor. Das Kompetenznetzwerk entscheidet, welche Vorgaben die Landwirte umsetzen müssen und welche nicht.


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Bei der Borchert-Kommission geht es im Kern um Vorschläge im Hinblick auf die Haltung bzw. Bewegung und das Klima (z.B. Offenstall). Zielvorgabe sind die drei Stufen der geplanten Tierwohlkennzeichnung des Agrarministeriums bzw. die Stufen 2 bis 4 der Haltungsform-Kennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels:


  • Stufe 1/Stall plus: u.a. mehr Platz und mehr Beschäftigungsmaterialien
  • Stufe 2/verbesserte Ställe: Zusätzlicher Platz, Strukturierung, Zonen möglichst mit Kontakt zu Außenklima, teilweise Planbefestigung
  • Stufe 3/Premium: Mehr Platz, Auslauf bzw. Weidehaltung


Wie es heißt, hat die Borchert-Kommission von Anfang an das Ziel verfolgt, möglichst allen Betrieben zu ermöglichen, ohne Umbaumaßnahmen in Stufe 1 des staatlichen Tierwohlkennzeichens zu kommen. Ob dieses Ziel mit den aktuellen Vorschlägen der AG Rind erreichbar ist, erscheint fraglich. Denn dem Vernehmen nach haben in der AG Rind involvierte Vertreter der landwirtschaftlichen Praxis sowie aus dem vor- und nachgelagerten Bereichen bereits deutlich zu verstehen gegeben, dass wahrscheinlich ein beträchtlicher Teil der Milchviehbetriebe nicht in Stufe 1 kommen kann, ohne vorher erheblich investieren zu müssen.


Bereits in Stufe 1 sind demnach genaue Liegeboxenmaße sowie eine Aktionsfläche von 6 m²/Kuh vorgesehen. Zusätzlich soll für Betriebe mit Anbindehaltung die Laufstall- oder Kombinationshaltung, wahlweise mit Weidegang oder ganzjährig nutzbarem Laufhof, Pflicht sein. In Stufe 2 sollen der Fressgang 3,50 m und sonstige Laufgänge 2,50 m breit sein. Außerdem ist in Stufe 2 und 3 ein ganzjähriger Zugang zu einem Laufhof mit mindestens 3 m²/Tier vorgesehen. Anbindebetriebe haben keine Möglichkeit, in Stufe 3 zu gelangen.


Nach Auffassung einiger Mitglieder der AG Rind könnte die sogenannte bayerische Kombinationshaltung (120 Tage Bewegung bzw. 90 Tage Bewegung in Verbindung mit den dort benannten haltungsverbessernden Maßnahmen) eine Übergangslösung als Haltungsverfahren der Stufe 1 sein. Damit wäre es auch Anbindebetrieben möglich, das Tierwohl weiterzuentwickeln. Diesem Vorschlag muss das Kompetenznetzwerk allerdings noch zustimmen.


Geplant ist, dass die gesamte Nutztierhaltung bis 2030 mindestens Stufe 1 umgesetzt hat, bis 2040 mindestens Stufe 2. Die Vorgaben sollen dann gesetzlicher Standard sein. Zur Finanzierung plant die Kommission eine sogenannte Tierwohlabgabe. Wie genau das aussehen soll, steht noch nicht fest.


Bisher hat die AG Rind ausschließlich Vorschläge zur Milchviehhaltung vorgelegt. Kriterien zur Kälberhaltung, bzw. -mast sollen noch definiert werden. Auch die Bullenmast steht auf der Agenda.

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