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Wann kommt die neue Milch-Güteverordnung?

Lesezeit: 2 Minuten

Seit Jahren diskutiert der Bund über die Novellierung der Milch-Güteverordnung. Nachdem diese 2020 in Kraft treten sollte, verzögert sie sich nun offenbar weiter. Die Verordnung regelt die Untersuchung, Bewertung und Bezahlung der angelieferten Milch.


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Silke Brandt, Sprecherin beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, bestätigte gegenüber top agrar, dass die Anhörung der Länder und Verbände zur Milchgüteverordnung abgeschlossen sei. „Das Inkrafttreten der Verordnung hängt davon ab, welcher erneute Diskussionsbedarf sich aus den nun eingegangenen Stellungnahmen der Länder und Verbände ergibt“, so Brandt. Auch eine Notifizierung der Verordnung durch die Europäische Kommission stehe noch aus. Das sei mit einer Stillhaltefrist von mindestens drei Monaten verbunden. „Jetzt wackelt auch das Jahr 2020“, äußert sich der Verband der Milcherzeuger in Bayern.


Der Milchindustrie-Verband schreibt in seinem Geschäftsbericht 2018/19, dass es mit dem neuen Titel „Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts“ inhaltliche Änderungen geben soll. So kommen die Untersuchungsmethode von Laktose, eine angepasste Regelung zur Beprobung und Verrechnung von Teilmengen sowie Empfehlungen zur Sachkunde von Milchsammelwagenfahrern hinzu.


Neu sei auch die Anhebung des Faktors für die Umrechnung von Volumen in Gewicht auf 1,03. Außerdem ist im Bereich Hemmstoffmanagement von Rohmilch eine Eingangsuntersuchung am Milchsammelwagen vorgesehen. Ebenso werde ein neues Antibiotikascreening eingeführt. Dafür soll es eine eigene DIN-Norm geben.

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