Das so genannte Kuhurteil in Österreich hatte Anfang des Jahres für viel Wirbel gesorgt. Ein Landwirt war damals zunächst zu 490.000 Euro, später zu 180.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden, weil seine Rinder auf einer Alm eine deutsche Touristin getötet hatten. Es folgte eine hitzige Debatte, ob Almbauern unter diesen Bedingungen überhaupt noch Tiere in Touristengebieten halten können.
Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck ein Urteil der Vorinstanz teilweise korrigiert. Das OLG sieht inzwischen nicht mehr die volle Schuld beim Bauern, sondern geht von einer 50-prozentigen Mitschuld des Opfers aus, berichten Medien unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Dies bedeute, dass dem Ehemann und dem Sohn des Opfers die Ansprüche um 50 % gekürzt würden. Dem Witwer stünden somit rund 54.000 Euro und eine monatliche Rente von 600 Euro zu. Der Sohn bekomme rund 24.000 Euro sowie eine monatliche Rente in Höhe von 180 Euro.
Gesetzesänderung war dringend notwendig
Inzwischen hat die Bundesregierung das Gesetz angepasst. Nach wie vor bleiben beim Landwirt aber enorme Haftungskosten, kritisiert die Landwirtschaftskammer Österreich. Der gesamte Prozess wird noch nach der alten Rechtslage geführt, da die Änderung des Gesetzes, welche die Eigenverantwortung deutlich stärker in den Mittelpunkt gerückt hat, erst für mögliche Ereignisse nach dem 1. Juli 2019 gilt, erklärte am Dienstag Kammer-Präsident Josef Moosbrugger laut aiz.info.
„An der jetzigen rechtlichen Situation zeigt sich, wie wichtig und notwendig es war, diese Gesetzesänderung, die noch unter Bundeskanzler Sebastian Kurz und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger eingebracht worden ist, zu beschließen", erklärte der Bauernvertreter.
Konkret wurde mit der Änderung des ABGB die Haftung von Viehhaltern neu geregelt. In der alten Regelung wurden die Tierhalter stark in die Verantwortung genommen. Das neue Gesetz sieht neben der klaren Verantwortung der Tierhalter auch eine stärkere Eigenverantwortung der Almbesucher vor, so aiz.info weiter. Für sie gelten nun Verhaltensregeln auf Almen und Weiden, die sie einhalten müssen. Tierhalter haben nach der neuen Rechtslage mehr Rechtssicherheit, wenn sie bundesweite Standards einhalten.
Österreich hatte zehn Regeln für Wanderer veröffentlicht, die auf Almen mit Weidebetrieb unterwegs sind. Dazu gehört das Anleinen von Hunden oder - im Fall einer Kuhattacke - deren sofortiges Loslassen, das deutliche Umgehen einer Herde sowie der einzuhaltende Abstand besonders zu Kälbern. Außerdem wird vor Schreien, Pfeifen und hektischen Bewegungen, die die Tiere nervös machen könnten, gewarnt.