Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Neues Tierschutzrecht

Acht EU-Mitgliedstaaten gegen Verbot von Lebendtierexporten

Die Kommission will ihre Novellierungsvorschläge zum Tierschutzrecht im zweiten Quartal dieses Jahres vorlegen. Acht Staaten wehren sich aber gegen ein Verbot von Lebendtierexporten in Drittstaaten.

Lesezeit: 2 Minuten

Acht EU-Mitgliedstaaten haben sich in einem gemeinsamen Positionspapier strikt gegen ein Verbot von Lebendtierexporten in Drittstaaten ausgesprochen. Im Hinblick auf die in diesem Jahr geplante Vorlage der Europäischen Kommission für ein neues Tierschutz- und Tiertransportrecht warnen die Unterzeichner davor, dass ein solches Verbot die Tierproduktion in der EU erheblich einschränken und die Wettbewerbsfähigkeit von Ländern außerhalb des Binnenmarktes stärken würde.

Das Papier soll am 30. Januar beim Brüsseler EU-Agrarrat von der portugiesischen Delegation vorgestellt werden. Unterstützt wird sie dabei von Frankreich, Spanien, Rumänien, Griechenland sowie Irland, Litauen und Lettland.

Das Wichtigste zu den Themen Rind + Milch mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

"Gibt doch bereits umfangreiche Regelungen"

Die Kommission will nach derzeitigem Stand ihre Novellierungsvorschläge zum Tierschutzrecht im zweiten Quartal dieses Jahres vorlegen. Die acht Mitgliedstaaten betonen, dass es bereits umfangreiche Regelungen für den Tierschutz bei Straßen-, Luft- und Seetransporten gebe.

Diese umfassten umfangreiche Anforderungen. Beispielhaft genannt werden in dem Positionspapier die notwendige Zulassung des Transportunternehmers, die erforderlichen Genehmigung des und die Vorgaben für das Transportmittel sowie hinsichtlich der Ausbildung der Fahrer. Geregelt seien zudem der Platz pro Tier, die Fahr- und Ruhezeiten sowie das Be- und Entladen der Tiere.

Anpassungen wären OK

Gleiches gelte für die Transportfähigkeit der Tiere. Zugleich räumen die Unterzeichner aber auch ein, dass die derzeitigen, bereits seit 2005 geltenden Regelungen aufgrund der zunehmend strengeren ethischen Bedenken der Gesellschaft beziehungsweise neuer wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen angepasst werden müssten. Dies unterstütze man nachdrücklich. Beispielsweise gelte dies im Hinblick auf die Harmonisierung der Fahrerausbildung, die Definition der Verantwortung der Transportunternehmen für die Einhaltung der Tierschutzvorgaben sowie die Regeln zum Platzangebot.

Die Forderungen der acht Mitgliedstaaten dürften indes nicht bei allen Delegationen auf Gegenliebe stoßen. Im Juli vorigen Jahres hatten fünf Mitgliedstaaten, nämlich Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Belgien und Schweden, die Kommission aufgefordert, mit ihrem Vorschlag deutliche Verschärfungen - unter anderem zur Transportdauer - auf den Weg zu bringen.

Mehr zu dem Thema

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.