Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) in der vergangenen Woche haben die Ministerinnen, Minister, Senatorin und Senatoren der Agrarressorts der Länder den Bund gebeten, sich bei der Europäischen Union für eine zeitnahe Überarbeitung der Tierschutztransportverordnung einzusetzen. Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 regelt den Tierschutz beim Transport. So geht es aus dem vorläufigen Ergebnisprotokoll der AMK hervor.
Zudem bekräftigten die Agrarressorts der Länder ihren Beschluss, dass der Bund prüfen soll, wie sich Ex- und Importe von Schlachttieren aus der und in die EU zeitnah EU-weit verbieten lassen. Auch die Vermeidung von Missbräuchen bei Zuchttierexporten solle der Bund prüfen und darüber auf der Frühjahrs-AMK 2021 berichten.
Weiterhin sprachen sie sich dafür aus, Lebendtransporte von Nutztieren in Drittländer (außer Norwegen und Schweiz) nur dann zu genehmigen, wenn vom Abfertigungs- bis zum Bestimmungsort ein lückenloser und plausibler Nachweis eines tierschutzgerechten Transportes sichergestellt ist.
Die Agrarminister begrüßten, dass der Bund im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft das Thema internationale Tiertransporte aufgreift. Sie baten diesen, mit Nachdruck auf europäischer Ebene an einer Lösung zu arbeiten und insbesondere auf eine Zertifizierung von Versorgungsstationen in Drittstaaten durch EU-Institutionen zu drängen.