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Amtstierärzte sollen bei Tierschutzverstößen weggeschaut haben

Veterinärbehörden und Amtstierärzte sollen laut Recherchen des Spiegels und einer Dissertation in Schlachtbetrieben oft wegschauen, wenn es um Tierschutzverstöße geht. Einmischen bringe ja eh nichts.

Lesezeit: 3 Minuten

2018 hat eine Tierrechtsorganisation Videos vom OSI-Schlachthof in Tauberbischofsheim veröffentlicht, die zeigten, wie Mitarbeiter Schlachtrinder treiben und teilweise nicht korrekt betäuben. Ein Drittel des Fleisches ging an McDonald's.

Das Veterinäramt des Main-Tauber-Kreises schloss den Schlachthof damals, das Amtsgericht erließ Strafbefehl gegen acht Schlachthofmitarbeiter sowie einen Tierschutzbeauftragten der Firma. Gegen die Beschäftigten wurden Geldstrafen zwischen 20 und 90 Tagessätzen verhängt. Gegen den Geschäftsführer ermittelt die Staatsanwaltschaft Mosbach noch, erinnert der Spiegel.

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Mit einer jetzt veröffentlichten Dissertation von Annabelle Thilo richtet sich der Blick auf die Amtstierärzte, die zur damaligen Zeit die Schlachtung und das Fleisch kontrollierten. Die Veterinärämter, so die Autorin, seien "Teil einer Behördenstruktur, die wirtschaftliche Interessen verfolgt und damit eng mit den Interessen derer verbunden sind, die sie eigentlich überwachen sollen". Zudem mache die "ausgeprägte fachliche Abhängigkeit der Staatsanwaltschaften von den Veterinärbehörden", wenn es um Tierschutzdelikte gehe, "eine Verfolgung von Amtstierärzten unwahrscheinlich". Und weiter heißt es: "Anordnungen der Veterinärämter erfolgen häufig nicht" oder "nicht unter Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten und nicht proportional zur Schwere der Tierschutzverstöße".

Beweis auf Video

Laut Spiegel hätten die Veterinäre des örtlichen Amts während der Tierschutzverstöße direkt neben den Mitarbeitern gestanden und nichts unternommen. Das belegen offenbar mehrere Stunden heimlich von Tierrechtlern erstellte Videos. Es sei der enorme Preisdruck, wodurch der Umgang der Menschen untereinander und mit den Tieren „sehr brutal“ sei, schreibt das Magazin weiter. In diesem Geschäft würden die Behörden in beiden Fällen Hinweisen auf Missstände nicht immer konsequent nachgehen. Manchmal lasse sich ihr Verhalten sogar nur als bewusstes Wegsehen interpretieren, heißt es.

Die Staatsanwaltschaft Mosbach habe im vergangenen Verfahren argumentiert, die amtlichen Tierärzte seien zur Überwachung der Fleischhygiene im Betrieb. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz könnten sie zwar anmahnen, diese aber nicht verhindern, hieß es. Deshalb könnten die Tierärzte strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Mahnungen ändern eh nichts

Die Tierärzte hätten laut Staatsanwaltschaft die Polizei rufen können, aber auch das hätte nach Meinung der Juristen nichts gebracht, denn bis zu deren Eintreffen wären die Verstöße "ohnehin beendet gewesen". Und weil sich der Betreiber des Schlachthofs in der Vergangenheit unwillig gezeigt habe, Verfügungen des Landratsamts zu folgen, seien Meldungen wirkungslos gewesen.

Laut Spiegel ist der Umgang der Justiz mit dem Wegschauen der amtlichen Veterinäre fast so unhaltbar wie die Zustände selbst. Juristen und Tierärzte kritisierten den faktischen Blankoscheck, den die Staatsanwaltschaft den Behördenvertretern ausstellte. Gerade wenn ein Unternehmen sich bislang "nicht zwingen ließ, sich an geltendes Tierschutzrecht zu halten", hätten die Tierärzte "alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Taten zu ergreifen, soweit nötig und möglich auch den Betrieb unverzüglich zu schließen", so ein unabhängiger Jurist gegenüber dem Magazin.

Ein Grund, warum es sich Staatsanwälte mit Tierschutzdelikten möglicherweise leichter machten als mit anderen Wirtschaftsstraftaten, sei wohl auch, "dass sich die Opfer nicht juristisch wehren können", so ein Jurist gegenüber dem Spiegel. Es seien nur Tiere. Und am Ende seien sie Wurst.

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