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Antibiotika: Maßnahmenplan beim Veterinäramt einreichen

Tierhaltende Betriebe, die laut der Antibiotika-Datenbank die Kennzahl 2 überschritten haben, müssen einen Maßnahmenplan beim Veterinäramt einreichen. Diese Frist gilt heute.

Lesezeit: 1 Minuten

Für Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter gilt seit letztem Jahr das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Ein Ziel ist die Reduktion des Antibiotika-Einsatzes. Es gelten verschiedene Fristen für das Melden von Antibiotika-Gaben oder die Dokumentation in HI-Tier.   

Die Antibiotika-Verbräuche melden die Tierärzte. Die Tierhalter sind für das Melden von Zu- und Abgängen von Tieren zuständig. Jeweils für ein Halbjahr sind die Daten in der HI-Tier-Datenbank zu melden.

Überschreiten Betriebe bei der betriebsindividuellen Therapiehäufigkeit die Kennzahl 2, sind sie verpflichtet, gemeinsam mit dem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan anzufertigen. Diesen müssen sie bis zum 1. Oktober an die zuständige Veterinärbehörde übermitteln.

Die betriebsindividuelle Therapiehäufigkeit und die bundesweiten Kennzahlen findet man hinter dem HI-Tier Zugang unter dem Menüpunkt „TAM --> Kennzahl“.

Weitere Infos finden Sie auch hier bei der HI-Tier: https://www3.hi-tier.de/infoTA.html

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