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Antibiotika-Monitoring für Milchkühe kommt – und jetzt?

Ab 2023 sollen auch Milcherzeuger in das nationale Antibiotika-Minimierungskonzept fallen, das bisher nur für Mäster galt. Eine finale Entscheidung steht aber noch aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab 2023 sollen auch Milcherzeuger in das nationale Antibiotika (AB)-Minimierungskonzept fallen, das bisher nur für Mäster galt. Eine finale Entscheidung zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) ist Ende 2022 geplant.

„Milcherzeuger sollten sich noch mehr als bisher damit befassen, wie sie den AB-Einsatz in ihren Herden minimieren können. Beispielsweise mit selektivem Trockenstellen, wo möglich mit einer AB-freien Therapie und generell mehr präventiven Gesundheitsmaßnahmen“, sagt Tierarzt Dr. Matthias Link aus Varrel (Niedersachsen).

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Am organisatorischen Ablauf ändert sich für Milcherzeuger voraussichtlich nicht viel: Die Tierbestände müssen sie weiter über HIT melden. Den AB-Einsatz melden nach aktuellem Stand die Tierärzte, wobei der Ablauf noch nicht konkretisiert ist. Zweimal pro Jahr sollen bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit erstellt werden. Die 25 % Betriebe mit dem höchsten Verbrauch erhalten die Kennzahl 2. Sie müssen einen Maßnahmenplan erstellen und den Behörden vorlegen, welche die Angaben in Stichproben vor Ort prüfen. Beim Einsatz von Reserve-Antibiotika wird die Zahl der Behandlungstage mit dem Faktor 3 berechnet und AB mit Langzeitwirkung erhalten den Faktor 5, sodass sich die Therapiehäufigkeit rechnerisch erhöht.

Gesetzesentwurf noch nicht entschieden

Die Regelungen zum AB-Konzept sind berücksichtigt im Gesetzesentwurf der Bundesregierung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung der Vorschriften“. Dazu fand beispielsweise in der letzten Woche eine öffentliche Anhörung im Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft statt.

Weil unter anderem das organisatorische und technische Meldeverfahren noch nicht feststeht, fordert beispielsweise der Bauernverband in einer Stellungnahme: „Eine reibungslose Umsetzung der Meldevorschriften unmittelbar zum 01.01.2023 ist praktisch nicht möglich. Es bedarf der Einrichtung von zeitlichen Übergangsregelungen bis zur Festlegung einer verbindlichen Meldepflicht.“

Tierärzte kritisieren Bürokratie

Unterdessen kritisieren Tierärzteverbände die umfassende Bürokratie und Mehraufwand durch die Änderung des TAMG. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Bundestierärztekammer und der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt), dass Landwirte den Verbrauch melden sollten – mit der Möglichkeit Dritte zu beauftragen.

Zudem haben die Veterinäre fachliche Bedenken, „da faktisch z.B. eine ‚Übererfassung‘ erfolgt, die Deutschland im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten, die sich nach den EU-Vorgaben an die einmal jährlich geforderte EU-Mengenmeldung halten, schlechter dastehen lässt.“ Sie fordern den Bundestag dazu auf, diese Bedenken zu berücksichtigen.

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