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Auch Hessen stoppt Rinderexport in Drittländer

Neben Bayern und Schleswig-Holstein hat nun auch Hessen die Tiertransporte in bestimmte Drittländer vorläufig ausgesetzt. Alle Länder fordern einheitliche Vorgaben für Rinderexporte auf Bundesebene.

Lesezeit: 5 Minuten

Das Landwirtschaftsministerium in Hessen hat den vorläufigen Stopp von Rinderexporten in Drittländer verkündet. „Der Tierschutz darf nicht an den Außengrenzen enden. Bei Tiertransporten in Drittländer kommt es leider immer wieder zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Mindeststandards“, so Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. Hessen werde deshalb die Lebendtiertransporte nach Aserbaidschan, Ägypten, Algerien, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan und Usbekistan aussetzen. Das gelte zunächst befristet bis zum 14. April 2019. Bei einer Bund-Länder-Besprechung Ende März wolle Hessen sich für bundesweite einheitliche Vorgaben einsetzen. „Wenn weiterhin lebende Tiere exportiert werden sollen, müssen sich die Bedingungen, auch an den Grenzen, grundlegend ändern. Wir brauchen zertifizierte Versorgungsstationen auf allen Routen bis zum Zielort und Schlachthöfe, die dem EU-Standard entsprechen“, so die Ministerin. Sie forderte internationale Abkommen zur Einhaltung der Mindest-Tierschutzstandards.

Exportstopp in Bayern und Schleswig-Holstein

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Im Februar setzten mehrere Landkreise in Bayern und Schleswig-Holstein den Rinderexport in bestimmte Nicht-EU-Länder vorläufig aus. Vorangegangen war die Entscheidung einer Veterinärin des Landkreises Landshut in Bayern, die die Ausstellung einer Transportgenehmigung für einen Rindertransport nach Usbekistan verweigerte. Eine Tierärztezeitschrift hatte zuvor hinterfragt, ob Amtstierärzte der Mittäterschaft schuldig machen, wenn sie Transportgenehmigungen oder Vorlaufatteste für Transporte ausstellen, bei denen Tierschutzverstöße bei Transport, Haltung oder Schlachtung nicht ausgeschlossen werden können.

Das bayerische Umweltministerium entschied daraufhin am 19. Februar, die Transporte in 14 Drittländer aus dem ganzen Land auszusetzen.Ende Februar untersagte auch das Landwirtschaftsministerium in Schleswig-Holsteins per Erlass die Ausstellung von Transportgenehmigungen und Vorlaufattesten für Tiertransporte von Schlacht-, Nutz- und Zuchttieren bis zum 24. März 2019. Dies geschah vor allem im Hinblick auf die nicht eindeutige Rechtslage für die Amtstierärzte.

Daraufhin klagte die Rinderzucht Schleswig-Holstein (RSH) die Ausstellung von Vorlaufattesten für 21 Rinder durch den Kreis Steinburg ein, um Rinder nach Niedersachsen zu transportieren und von dort aus für den Export abfertigen zu lassen. Das Gericht gab der RSH Recht und begründete das mit der Freiheit auf Berufsausübung, denn das Geschäft der Genossenschaft käme andernfalls zum Erliegen. Der Kreis Steinburg hatte daraufhin Einspruch eingelegt. Noch steht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes aus. Erst wenn diese positiv für die RSH ausfällt, kann der Export in die betroffenen Drittländer weiterlaufen.

Runder Tisch in Schleswig-Holstein mit guten Ergebnissen

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht lud daraufhin zu einem Runden Tisch in Kiel ein. Daran nahmen am 6. März unter anderem oberste Kreisbeamte, Veterinäre, Vertreter der RSH, des Bauernverbandes sowie Vertreter von Vieh und Fleisch teil. Matthias Leisen, Geschäftsführer der RSH zeigte sich zufrieden: „Das Gespräch war sehr konstruktiv und fachlich.“ Vertreter beider Seiten müssten aufeinander zugehen, das sei gelungen. Bei dem Gespräch ging es unter anderem um die Frage der Rechtssicherheit für Amtsveterinäre bei der Abfertigung von Transporten in die betroffenen Drittländer. Meist bleibt den Veterinären bei der Transportabfertigung nur wenig Zeit, um die Transportrouten zu prüfen und sicherzugehen, dass z.B. geeignete Versorgungsstellen auf der Route liegen. „Die Teilnehmer des Runden Tisches haben deshalb beschlossen, Exportrouten für die Bestimmungsländer festzulegen und damit den Veterinären den Rücken freizuhalten“, so Leisen. Die Fachaufsicht der Landesbehörden will diese Routen schon Mitte März prüfen und festlegen und den Veterinären eine Liste geeigneter Transportrouten zur Verfügung stellen.

Bayern legt Liste kritischer Zielländer vor

Am 13. März legte das bayerische Umweltministerium eine Liste von 17 Zielländern vor, bei denen laut Ministerium erhebliche Zweifel bestehen, dass die deutschen Tierschutzstandards durchgehend beim Transport bis zum Zielort der Tiere eingehalten werden. In diese Länder sollen in Zukunft Tiere nur noch transportiert werden, wenn nachgewiesen wird, dass auf der gesamten Transportroute die Anforderungen der EU-Tiertransportverordnung eingehalten werden. Künftig sollen in Bayern alle von Exporteuren angegebenen Abladeorte in Drittstaaten konsequent überprüft und mit Fahrtenbüchern und Navigationsdaten abgeglichen werden, meldet das Umweltministerium. Die bei der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen angesiedelte Dachstelle „Export“ solle für alle bayerischen Veterinärämter eine zentrale Datenbank aufbauen, um die Transportprüfungen durch die Behörden vor Ort zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Diese solle gesicherte und nachvollziehbare Angaben über Entlade- und Versorgungsbedingungen in kritischen Drittstaaten bündeln.

Aus der Ankündigung des Umweltministeriums geht jedoch nicht hervor, wann diese Datenbank verfügbar sein wird bzw. ab wann Tranporte aus Bayern auf geprüften Transportrouten in diese Drittländer möglich sein werden. "Für uns hat sich mit Veröffentlichung der Liste nichts geändert. Die Nachfrage durch die Vertragspartner in den Zielländern ist nach wie vor groß. Die bestehenden Verträge können die Zuchtverbände durch den Exportstopp derzeit nicht erfüllen. Jetzt hoffen wir auf die Entscheidung bei der Agrarministerkonferenz im April", so Dr. Georg Röhrmoser, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Rinderzucht- und Besamungsorganisationen (ASR).

Klarheit vom Bund gefordert

Bei der Frage nach möglicherweise tierschutzwidrigen Schlachtpraktiken in den Zielländern verwies Matthias Leisen (RSH) auf das Bundeslandwirtschaftsministerium: „Das BMEL hat Vereinbarungen mit den Zielländern. Einige Länder erhalten sogar Förderungen für den Import. Ich muss mich darauf verlassen können, dass die Schlachtung vor Ort ordnungsgemäß geregelt ist.“Auch Jan Philipp Albrecht kritisierte die Untätigkeit der Bundesregierung. Es müsse Rechtssicherheit für die Veterinäre hergestellt werden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sagte, es begrüße alle Aktivitäten der Länder, den Tierschutz vom Beladen bis zum Entladen am Bestimmungsort im Drittland konsequent durchzusetzen und Zuwiderhandlungen zu sanktionieren. Um sich auszutauschen will das BMEL die Länder noch vor der kommenden Agrarministerkonferenz zu einer Sitzung einladen. Außerdem meldete es das Thema „Tiertransporte in Drittländer“ für die Agrarministerkonferenz im April an.

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