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Auch Niedersachsen setzt Tiertransporte in Drittländer aus

Nach Nordrhein-Westfalen hat jetzt Niedersachsen ein sofortiges Vebot langer Rindertransporte in Drittländer angekündigt. Grund seien u.a. coronabedingte Einschränkungen an Häfen und Grenzübergängen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat die zuständigen Behörden am 23. Juli per Erlass angewiesen, mit sofortiger Wirkung keine Nutztiertransporte mehr in Drittländer zu genehmigen. Nordrhein-Westfalen hatte bereits einen Tag zuvor ein Verbot unter anderem von langen Rindertransporten in Drittstaaten angekündigt (top agrar berichtete).

Agrarministerin Barbara Otte-Kinast sagt dazu: „Das ist eine Entscheidung für den Tierschutz. So lange bei den zuständigen Veterinärämtern zu wenig sichere Informationen vorliegen, dass die Tierschutzanforderungen auf der gesamten Strecke eingehalten werden können, so lange können wir keiner Abfertigung zustimmen.“

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Der Erlass begründet die Entscheidung mit coronabedingt schwer abschätzbaren Einschränkungen an Häfen, Grenzübergängen wie auch in den Drittländern selbst. Auch die derzeitigen Witterungsbedingungen tragen dazu bei, dass eine tierschutz- und rechtskonforme Durchführung von Straßen- oder Schiffstransporten in Drittländer nicht sichergestellt sei.

Niedersachsen habe insbesondere seit September 2019 Erlasse mit konkreten Tierschutzanforderungen für lange Tiertransporte auf der Ost-Route sowie vor allem in die Maghreb-Staaten vorgegeben. Diese seien von den Veterinärämtern bei der Entscheidung über eine rechtskonforme und tierschutzgerechte Abfertigung von Rindertransporten zu beachten.

Arbeitsgruppe zum Thema geplant

Zur Thematik „Tiertransport“ werde eine eigene Arbeitsgruppe in der „Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0“ eingerichtet. Agrarministerin Barbara Otte-Kinast habe sich in mehreren Gesprächsrunden intensiv mit den niedersächsischen Rinderzuchtverbänden und Transportunternehmen ausgetauscht. Sie sehe die Wirtschaft in der Pflicht, Konzepte für einen tierschutzkonformen Transport mit hohen Standards entsprechend der europarechtlichen Vorgaben und im Sinne des Tierwohls auch bis zum Bestimmungsort in Drittländern sicherzustellen. Bereits im Jahr 2015 habe der Europäische Gerichtshof erklärt, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zum Tiertransport bis zum Bestimmungsort einzuhalten sind, auch wenn dieser in einem Drittland liegt.

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