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Blauzungenkrankheit

Baden-Württemberg größtenteils BTV-frei

Die EU-Kommission hat weite Teile Baden-Württembergs als frei von der Blauzungenkrankheit anerkannt. Damit ist aus diesen Gebieten das Verbringen von Nutztieren wieder möglich.

Lesezeit: 2 Minuten

Durch die Anerkennung weiter Teile Baden-Württembergs als BTV-frei dürfen Betriebe in dieser Zone ihre Rinder, Schafe und Ziegen wieder ohne Beschränkungen verbringen. Das teilte Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Montag in Stuttgart mit. Die freiwillige Impfung gegen das Blauzungenvirus habe sich damit ausgezahlt.

Zu den freien Gebieten gehören vor allem die Rinderstarken Landkreise Lörrach, Waldshut, Konstanz, Tuttlingen, Sigmaringen, Bodenseekreis, Ravensburg, Biberach, Alb-Donau-Kreis, Ulm, Göppingen, Heidenheim, Ostalbkreis, Schwäbisch-Hall, Main-Tauber-Kreis.

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Wo gibt es noch Restriktionsgebiete?

Wegen Seuchenausbrüchen in den letzten zwei Jahren im benachbarten Rheinland-Pfalz und die damit verbundene Restriktionszone mit einem Radius von mindestens 150 Kilometer um den Ausbruchort habe man den Freiheitsstatus jedoch noch nicht für das ganze Land beantragen können. Dies bedeute, dass beim Verbringen empfänglicher Tiere aus der nicht freien Zone in das freie Gebiet innerhalb von Baden-Württemberg oder in andere Bundesländer besondere Maßnahmen zu beachten sind, die den bisherigen Regelungen zum Verbringen dieser Tiere in freie Regionen in Deutschland und anderen Staaten weitgehend entsprechen.

So müssen Zucht- und Nutztiere beispielsweise einen wirksamen Impfschutz haben oder in Verbindung mit weiteren Anforderungen negativ auf das Virus der Blauzungenkrankheit getestet sein. Werden Schlachtrinder, -schafe oder -ziegen aus dem nicht freien Gebiet in einem Schlachthof im freien Gebiet geschlachtet, müssen ebenfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Tilgungsprogramm in Vorbereitung

Für das noch nicht BTV-freie Gebiet bereiten Baden-Württemberg und die ebenfalls von der Blauzungenkrankheit betroffenen Bundesländer derzeit ein Tilgungsprogramm vor, das bei der EU-Kommission eingereicht werden soll, damit auch für dieses Gebiet der Freiheitsstatus erreicht werden kann.

Weiter freiwillig impfen

„Damit der BTV-Freiheitsstatus im Land aufrechterhalten beziehungsweise für das nicht freie Gebiet erreicht werden kann, ist auch künftig bei Rindern, Schafen und Ziegen eine möglichst flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 (BTV 4) und Serotyp 8 (BTV 8) dringend erforderlich, da aus benachbarten Regionen nach wie vor ein hoher Infektionsdruck besteht“, sagte Minister Hauk.

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