Das Landwirtschaftministerium in Baden-Württemberg empfiehlt den Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tiere auch im kommenden Jahr gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 (BTV 4) und Serotyp 8 (BTV 8) zu impfen."Aus benachbarten Regionen besteht nach wie vor ein hoher Infektionsdruck für empfängliche Tiere. So gab es neue Ausbrüche in den zurückliegenden Monaten und Wochen in Italien, Frankreich, Luxemburg, dem Saarland und Rheinland-Pfalz. Durch die sehr hohe Impfquote 2019 und 2020 konnte in diesem Jahr bisher ein Ausbruch in Baden-Württemberg verhindert werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Ziel sei, dass Baden-Württemberg von der EU-Kommission den Status ‚seuchenfrei‘ bezüglich der Blauzungenkrankheit erlangt, um das Verbringen und den Handel potenziell empfänglicher Tiere in seuchenfreie Zonen zu ermöglichen.Dies sei nur durch eine flächendeckende Impfung möglich.In dem Bundesland wurden vom Januar bis 27. Juni 2020 über 425.000 Rinder sowie 33.500 Schafe und Ziegen gegen BTV 8 geimpft. Die Impfquote gegen BTV 4 lag bei den Rindern bei mehr als 368.000 Tieren und bei Schafen und Ziegen bei rund 30.700 Stück.
Land und Tierseuchenkasse Baden-Württemberg fördern die Impfung gegen BTV 8 und BTV 4 weiterhin. Rinderhalter bekommen für jede Impfstoffverabreichung durch den betreuenden Tierarzt 0,50 €, Schafhalter 0,65 € und Ziegenhalter 0,40 €.
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragenen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Vorzugsweise kann es bei Schafen zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Totgeburten kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Bekämpfung bzw. eine Verhinderung der weiteren Ausbreitung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.