Das schleswig-holsteinische Agrarministerium zieht eine positive Bilanz zur erstmals umgesetzten Wildgänserichtlinie: 100 landwirtschaftliche Betriebe aus ganz Schleswig-Holstein haben bis zum Antragsstichtag am 15. Juni Entschädigungen für Schäden durch ziehende Wildgänse beantragt. Die eingereichten Anträge erreichen in ihrem Volumen die bereitgestellten Mittel in Höhe von 350.000 €.
Die Landesregierung hatte das neue Entschädigungsinstrument im Frühjahr auf den Weg gebracht. Ziel war eine schnelle und unbürokratische Unterstützung für Betriebe, die durch rastende Wildgänse erhebliche Ertragseinbußen erleiden. Die Richtlinie ergänzt bestehende Maßnahmen im Vertragsnaturschutz und bietet erstmals flächendeckend eine pauschalierte Entschädigungsmöglichkeit.
Die Wildgänserichtlinie ermöglicht Landwirten, Entschädigungen für Schäden durch ziehende Wildgänse zu beantragen, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Mai auftreten. Voraussetzung ist eine Schadensfeststellung durch Sachverständige oder ein Versicherungsunternehmen. Die Entschädigung erfolgt auf Basis pauschalierter Schadensklassen und kann in Abhängigkeit vom Umfang der betroffenen Flächen und dem Grad der Schädigung zwischen 500 und 25.000 € je Betrieb betragen.
Weitere Informationen finden Sie hier
„Die Rückmeldungen aus der Praxis sind für uns ein wichtiger Gradmesser – auch für mögliche Weiterentwicklungen. Wir werden die Umsetzung sorgfältig evaluieren", sagte Agrarminister Werner Schwarz.
Leserstimmen
"Ich weiß nicht, ob das immer reicht? Wenn mir der 1. Schnitt gänzlich fehlt, ich einen Sauberkeitsschnitt machen muss, um die Wiese einigermaßen Hygienefrei hinzubekommen, kann der Schaden doch schon mal 700 - 1.000 €/ha betragen! Wer ein Almosen annimmt, verzichtet womöglich auf den wirklich entstandenen Schaden. Mit Allem was bisher gelaufen ist, ist es schon mal ein Fortschritt", was SH aufgelegt hat. Wir Bauern müssen da dran bleiben, die ganze Futterproduktion ist teuer genug!" (Willy Toft)