Ab dem 1. Februar 2025 dürfen flüssige Wirtschaftsdünger auch auf Grünland und mehrschnittigen Feldfutterbauflächen nur noch streifenförmig und bodennah ausgebracht werden. Seit 2020 ist dies bereits für den Ackerbau vorgeschrieben.
Bayern macht Ausnahmen
Doch unter bestimmten Bedingungen können Landwirte in Bayern den Breitverteiler weiterhin einsetzen. Das gab Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber Anfang dieser Woche bei der Vorstellung der neuen GülleAppBayern bekannt.
Verdünnung vermindert Emissionen
Wissenschaftler der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft hatten bei ihrem Forschungsprojekt „Alternative Ammoniak-Minderungsoptionen bei Gülleausbringung – AlterMin“ den TS-Gehalt der Gülle als einen entscheidenden Faktor in Sachen Emissionen identifiziert. Auf Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse wird der Breitverteiler in Bayern wie die streifenförmige Ausbringtechnik als emissionsminderndes Verfahren anerkannt. Bis zu einem TS-Gehalt von 4,6 % ist so die Ausbringung von Rindergülle mit Breitverteilertechnik zulässig.
Regelung weckt Begehrlichkeiten
Das weckt Begehrlichkeiten in anderen Bundesländern, zumal die bayerische Regelung auf wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen basiert. Wie stehen Sie zu diesem Thema?