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Neuer Praxisleitfaden

Mehr Rechtssicherheit: Bayern erleichtert Weideschlachtung

Mit neuem Merkblatt und einem rechtssicheren Praxisleitfaden will Bayerns Umweltminister Glauber mehr Landwirte animieren, ihre Rinder zu Hause auf der Weide zu schlachten. Das sei nun einfacher.

Lesezeit: 2 Minuten

In Bayern sollen hofnahe Schlachtungen noch leichter möglich werden. Dazu hat das Umweltministerium den Leitfaden´Weideschlachtung´ an die neuen EU-Vorgaben angepasst.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber wünscht sich, dass mehr Landwirte die tierschonendere Weideschlachtung praktizieren. Die neuen EU-Vorgaben würden Rechtssicherheit schaffen. "Mit dem Leitfaden unterstützen wir Landwirte und Behörden dabei, die Möglichkeiten der hofnahen Schlachtung so weit wie rechtlich möglich zu nutzen. Hofnahe Schlachtung in vertrauter Umgebung bedeutet weniger Stress für die Tiere und mehr Tierschutz."

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Massenmarkt und lange Lebendtiertransporte sind laut Glauber nicht mehr zeitgemäß. "Wir brauchen mehr Qualität statt Quantität. Wir wollen die bestehenden regionalen Strukturen im Schlachtbereich in Bayern erhalten und bayerische Metzger, die noch selber schlachten, stärken. Die Corona-Pandemie hat uns noch einmal klar vor Augen geführt, wie wichtig kurze Wege und Regionalität sind. Auch die Verbraucher können mit ihrem Kaufverhalten zu mehr Nachhaltigkeit und Tierwohl beitragen", so der Politiker der Freien Wähler.

Der Leitfaden richtet sich an Behörden und Landwirte und informiert über die rechtlichen und praktischen Aspekte, die bei der hofnahen Schlachtung zu berücksichtigen sind. Zusätzlich ist ein Überblick über Fördermöglichkeiten von Investitionen in die Schlachtung enthalten.

Grundsätzliches

Aufgrund europäischer Rechtsvorgaben müssen Tiere grundsätzlich in einem zugelassenen Schlachthof geschlachtet werden. Dazu zählt insbesondere auch die tierartunabhängige Schlachtung in einem vollmobilen zugelassenen Schlachthof auf dem Gelände des Herkunftsbetriebs und die tierartunabhängige Schlachtung in einem hofeigenen, zugelassenen Schlachthaus.

Durch die im September dieses Jahres in Kraft getretene europäische Rechtsänderung dürfen zudem insbesondere Hausrinder und Hausschweine unter Nutzung einer mobilen Schlachteinheit im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden. Die sogenannte "Schlachtung im Herkunftsbetrieb" ist unabhängig von der Haltungsform, im Gegensatz zu der bisherigen Regelung, die nur bei den ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern galt. Die neuen EU-Regelungen bedeuten damit insgesamt mehr Flexibilität bei der hofnahen Schlachtung.

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