Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr

BDM: 35 %-Grenze bei Dürrehilfe benachteiligt Milchbauern

Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter BDM e.V. fordert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf, die Antragsvoraussetzungen für die Dürrehilfen in einem Punkt, der die Milchviehhalter unabsichtlich benachteiligt, zu überarbeiten.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Rahmen des gemeinsamen Dürrehilfeprogramms von Bund und Ländern stellt sich nach Ansicht des BDM eine Maßgabe der Antragsstellung als Problemfall für die Milchviehhalter dar. Die Milchmarktkrise 2015/2016, die den Milchviehhaltern bereits riesige Verluste beschert hat, sorge nun dafür, dass ausgerechnet die existenziell gefährdeten Milchviehhalter in vielen Fällen eine wichtige Maßgabe dieses Dürrehilfeprogramms nicht erfüllen können: die Maßgabe, dass nicht mehr als 35 % der Einkünfte aus gewerblicher und nicht landwirtschaftlicher Tätigkeit stammen dürfen.

Die 35%-Grenze wird häufig sehr schnell überschritten, da die vorliegenden Buchführungsabschlüsse 2016 für die Milcherzeugung krisenbedingt sehr niedrige Einkünfte bzw. sogar Verluste ausweisen. Auch die Buchführungsabschlüsse 2017 sind wegen des vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres noch deutlich geprägt von der Krise.

Das Wichtigste zu den Themen Rind + Milch mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

„Die Begründung dieser Schwelle ist zwar im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeld durchaus nachvollziehbar und gut gedacht, allerdings führt sie in diesem Fall zu einer eklatanten Benachteiligung der Milchviehhalter“, erklärt BDM-Vorsitzender Stefan Mann. „Der BDM hat das Bundesministerium daher aufgefordert, die Regelung in diesem Punkt zu überarbeiten. Denkbar wäre beispielsweise, die Regelung dahingehend zu verändern, dass das außerlandwirtschaftliche Einkommen von der Schadenssumme in Abzug gebracht wird. Damit würde man auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Gelder vor allem die Landwirte erhalten, die von der Landwirtschaft leben, gleichzeitig könnte aber die Benachteiligung der Milchviehhalter vermieden werden.“

„Wir bauen auf eine konstruktive Lösung durch das Bundesministerium, auch wenn wir bisher noch keine Antwort auf unseren Vorschlag erhalten haben“, so Mann weiter.

Um eine Ungleichbehandlung der Milchviehhalter in den einzelnen Bundesländern zu verhindern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, regt der BDM außerdem an, dass die Bundesländer dem Beispiel Bayerns folgen und ebenfalls ein eigenes länderspezifisches Dürrehilfeprogramm für Tierhalter, die auf Grundfutterzukäufe angewiesen sind, auflegen sollten.

Nur in Bayern gibt es bisher ein eigenes, speziell auf die Tierhalter zugeschnittenes Hilfsprogramm. Das bayerische Hilfsprogramm in Höhe von 50 Mio. Euro für dürregeschädigte Tierhalter ist nicht zuletzt auch dank seiner einfachen Antragsstellung mit großem Erfolg angelaufen. Die bayerischen Milchviehhalter können damit ihre durch die Dürre entstandenen Schäden abmildern, während ihren Kollegen in den anderen Bundesländern nur der Weg über das gemeinsame Dürrehilfsprogramm von Bund und Ländern bleibt.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.