Molkereien
BDM hält höhere Milchpreise für möglich
Kontraktabschlüsse und Marktentwicklung lassen laut BDM aktuell deutlich höhere Milcherzeugerpreise zu. Der Verband sieht die Molkereien in der Pflicht.
Der Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BDM) verweist darauf, dass die Molkereien aufgrund der knappen Versorgung bei den Butterkontrakten höhere Preise durchsetzen konnten. Gleichzeitig steigen die Preise für Milchprodukte an den globalen wie nationalen Handelsplätzen weiterhin deutlich. Eine Ausgangssituation, die laut BDM eine deutliche Erhöhung der Milcherzeugerpreise nicht nur zulasse, sondern angesichts sprunghaft gestiegener Futter- und Energiepreisen auf den Milchviehbetrieben auch dringend erforderlich sei.
„Jetzt sind mal die Bäuerinnen und Bauern dran“
„Es ist klar, dass auch die Molkereiunternehmen aktuell mit höheren Kosten konfrontiert sind, allerdings haben diese in den vergangenen Jahren und Monaten durch die Auszahlung eines viel zu niedrigen Milcherzeugerpreises sowohl Investitionen tätigen als auch Reserven bilden können. Davon können die bäuerlichen Betriebe nicht einmal träumen. Die tierhaltenden Betriebe stehen vor einem gewaltigen Investitionsstau und können seit langem nicht einmal die aktuellen Kosten decken. Jetzt sind einfach mal die Bäuerinnen und Bauern dran“, fordert BDM-Vorsitzender Stefan Mann.
Die Marktsituation gebe mehr her und auch die Aussichten für die Zukunft stünden unter positiven Vorzeichen. Es könne nicht sein, dass man sich die Köpfe über mögliche Mehrwertprogramme heißrede, die den Milchviehhalterinnen und Milchviehhaltern mehr Aufwand und damit weitere Mehrkosten abverlangen, wenn gleichzeitig noch nicht einmal die Kosten für das „Basisprodukt“ gedeckt seien.
Milchpreisbildung sittenwidrig
Um ein ausreichend hohes Preisniveau zu erzielen, sind die Molkereien nach Ansicht des BDM nicht nur in den Kontraktabschlüssen mit dem Lebensmitteleinzelhandel gefordert, sondern auch bei der industriellen Verwertung und im Export von Milchprodukten.
„Wie aktuell die Milchpreisbildung für die Erzeuger stattfindet, kann man eigentlich nur noch als sittenwidrig bezeichnen“, stellt Stefan Mann fest. „Im Kreditbereich gilt beispielsweise ein Kreditvertrag laut Rechtsprechung als sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und der Kreditgeber die schwächere Stellung des Kreditnehmers bewusst ausnutzt und sich leichtfertig der Erkenntnis verschließt, dass der schwächere Teil sich nur wegen seiner Lage seinen Bedingungen unterwirft.“
Das könne eins zu eins auf das Verhältnis zwischen Milchviehhaltenden und Molkereien übertragen werden. Wie schwach die Marktposition der Milchviehbetriebe ist, habe das Bundeskartellamt bereits mehrfach festgestellt.
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