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BHV1 – eine Definitionssache

Deutschland hat seit Mitte 2017 den Status „BHV1-frei“. Doch es treten weiterhin Fälle des Virus im Bundesgebiet auf. Für Landwirte ist es schwierig, einen Überblick über die aktuelle Lage zu erhalten.

Lesezeit: 1 Minuten

Das liegt auch an der Unterscheidung zwischen Ausbruch und Verdachtsfall. Im Tierseucheninformationssystem (TSIS) des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) sind alle BHV1-Ausbrüche in Deutschland einsehbar.

Laut BHV1-Verordnung handelt es sich um einen Ausbruch, wenn Veterinäre das Virus direkt nachweisen (Virus-, Antigen- oder Genomnachweis).Als Ausbruch gilt auch ein Antikörpernachweis bei sichtbar kranken Tieren. Der alleinige Nachweis von Antikörpern gegen BHV1 ohne Klinik gilt nur als Verdachtsfall. Diese werden nicht öffentlich einsehbar von den Ländern im Tierseuchennachrichten-System (TSN) dokumentiert.

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Tiere können das Virus lebenslang in sich tragen und nach Reaktivierung wieder ausscheiden, ohne das Symptome auftreten. Daher fordert das FLI eine Anpassung der Definition: Ein Antikörpernachweis allein sollte schon wie ein Ausbruch gewertet und dokumentiert werden.

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