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BHV1-Infektion: Risiko bei Tierzukauf nicht unterschätzen

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen Anhalt informiert über Einzelfälle von BHV1-Infektionen durch Tierzukauf aus dem Ausland.

Lesezeit: 2 Minuten

Deutschland gilt seit 2017 als frei von der Infektionserkrankung mit dem Bovine Herpesvirus 1 (BHV1). Doch immer wieder treten Einzelfälle auf. Ein Risiko ist der Tierzukauf aus dem Ausland, wie das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Sachsen-Anhalt berichtet.

Zuchtrinder aus Irland BHV1-positiv

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Mehrere Fleischrinder-Züchter aus Deutschland waren nach Irland gereist, um Zuchttiere zu kaufen. Alle Formalitäten inkl. Bescheinigung der Quarantäne waren korrekt. Damit gelangten mindestens 18 Rinder Anfang 2022 nach Deutschland, unter anderem nach Sachsen-Anhalt.

Die offiziellen Papiere bescheinigten den Tieren die Freiheit von verschiedenen Infektionen, berichtet das LAV. Während der Quarantäne im eigenen Betrieb hatten die Besitzer eine zweite BHV1-Untersuchung veranlasst. Dabei wurden Antikörper gegen das Virus bei drei Bullen eines Züchters nachgewiesen.

Quarantäne verhinderte Ausbreitung

Dies führte zu weiteren Untersuchungen aller Tiere im betroffenen Bestand. Das LAV macht deutlich: Die Gefahr ist erst gebannt, wenn auch wiederholte Blutuntersuchungen zeigen, dass sich kein weiteres Tier angesteckt hat. Insgesamt erfolgten in dem betroffenen Betrieb von Januar bis Juni 776 Blutuntersuchungen. Alle Proben waren negativ.

Das vorausschauende Verhalten des Betriebes verhinderte also eine mögliche Ausbreitung. Zwar mussten die drei infizierten Tiere sofort nach den positiven Nachweisen geschlachtet werden. Ein Ausbreitung der Infektion hätte jedoch die Schlachtung aller Tiere des Bestandes zur Folge gehabt.

Risiko nicht unterschätzen!

Das Beispiel zeigt laut LAV Sachsen-Anhalt, wie riskant Zukäufe von Tieren aus Ländern oder Regionen mit einem geringeren Gesundheitsstatus sind. In jedem Fall ist eine freiwillige und sichere Quarantäne im eigenen Betrieb von mindestens 30 Tagen absolut empfehlenswert, wobei nach 21 Tagen die Untersuchung auf bestimmte Infektionskrankheiten erfolgen muss.

Für weitere Informationen verweist das LAV auf sein Verbraucherschutzportal: verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

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