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Blauzungenkrankheit

Blauzunge: Agrarministerium will Handel erleichtern

Aufgrund der Blauzungenkrankheit ist der Handel von Rindern in Restriktionsgebieten nur beschränkt möglich. Das Bundesagrarministerium will die Vorgaben erleichtern.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit beschränkt vor allem das Verbringen von Kälbern aus den Restriktionszonen (top agrar berichtete). Das treffe auch den Handel mit EU-Mitgliedstaaten, zum Beispiel nach Italien, die Niederlande oder Spanien, berichtet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Vor allem bayerische Betriebe seien von den Maßnahmen betroffen. Bereits im April waren Abkommen mit den Niederlanden getroffen (top agrar berichtete).

Jetzt erklärte Bundesministerin Julia Klöckner dazu: „Die Risiken, die sich aus der Blauzungenkrankheit für unsere Landwirte und ihre Viehbestände ergeben, nehmen wir sehr ernst. Gleichzeitig ist es wichtig, den innergemeinschaftlichen Handel nur so weit einzuschränken, wie es für den effektiven Gefahrenschutz notwendig ist. Mit den Niederlanden und Italien haben wir uns hierzu auf klare Kriterien verständigt und damit Erleichterungen für den Handel mit Kälbern und Rindern aus den Restriktionsgebieten erwirkt. Auch mit Spanien führen wir diese Gespräche intensiv, sind auf einem guten Weg und zuversichtlich, zeitnah eine Regelung für das Verbringen von Kälbern abzuschließen.“

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Die Leiter der Veterinärdienste von Deutschland und Spanien treffen sich laut BMEL am Rande der Generalversammlung der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) in Paris zwischen dem 26. und 31. Mai. Damit wäre eine wesentliche Erleichterung für den innergemeinschaftlichen Handel mit Kälbern aus den südlichen Teilen Deutschlands, insbesondere aus Bayern, geschaffen.

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