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Blauzunge: Auch hessische Betriebe im Sperrgebiet

Das Sperrgebiet um den rinderhaltenden Betrieb in Baden-Württemberg, auf dem die Blauzungenkrankheit ausgebrochen ist, betrifft auch fünf Landkreise in Hessen.

Lesezeit: 1 Minuten

Am Mittwoch haben Routineuntersuchungen den Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 auf einem Betrieb in Baden-Württemberg offengelegt. Das Sperrgebiet mit einem Radius von 150 km um den Betrieb muss nun für mindestens zwei Jahre bestehen bleiben. In dem Gebiet liegt das gesamte Bundeland Baden-Württemberg und die fünf hessischen Landkreise Odenwaldkreis, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau sowie in der Stadt Darmstadt.

In Hessen seien etwa 2.200 Halter von Wiederkäuern betroffen, meldet das Hessische Landwirtschaftsministerium. Diese müssten ihre Tiere bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Außerdem gelten Handelsbeschränkungen für den Transport von Tieren in Regionen, die bisher frei von der Krankheit sind. Informationen erteilten die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in den betroffenen Landkreisen.

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Das Umweltministerium empfiehlt eine zeitnahe Impfung der Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände in Hessen, insbesondere in den derzeit betroffenen Kreisen. So könnten Wiederkäuer wirksam vor einer Infektion mit dem Virus geschützt werden. Außerdem könnten in der Regel nur Tiere mit Impfschutz aus den Sperrgebieten heraus gehandelt werden.

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