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Blauzunge: Gebührenvereinbarung jetzt auch in Westfalen-Lippe

Dier Tierseuchenkasse NRW, die Tierärztekammer NRW und das Bundesland Nordrhein-Westfalen haben sich jetzt doch auf eine Gebührenvereinbarung für die Abrechnung der Blauzungenimpfung geeinigt.

Lesezeit: 1 Minuten

Dier Tierseuchenkasse NRW, die Tierärztekammer NRW und das Bundesland Nordrhein-Westfalen haben sich jetzt doch auf eine Gebührenvereinbarung für die Abrechnung der Blauzungenimpfung geeinigt. Damit läuft ab sofort auch in Westfalen-Lippe die Abrechnung der Impfung im Rahmen der Blauzungenbekämpfung direkt zwischen Tierarzt und Tierseuchenkasse, teilte der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) mit.


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Die Tierhalter sind damit auch in Westfalen-Lippe in das Abrechnungsverfahren nicht mehr direkt eingebunden. Zuvor galt diese Regelung nur für das Rheinland, da die Tierärztekammer Westfalen-Lippe sich der unbürokratischeren Regelung verweigerte und Einzelvereinbarungen zwischen Tierärzten und Tierhaltern verlangt hatte.

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