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Blauzunge: Impfstoff kann Blutproben kontaminieren
Das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg warnt vor der Kontamination von Blutproben mit dem Impfvirus der Blauzungenkrankheit. Die richtige Reihenfolge und Hygienemaßnahmen können das verhindern.
Im Zusammenhang mit der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit treten derzeit auch immer mehr Nachweise der Krankheit in Rinderbeständen auf. Das meldet das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Die Nachweise der Krankheit stünden im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit im Bestand und seien nachweislich oder vermutlich durch die Kontaminationen der Blutproben mit Impfstoff verursacht.
Problematisch sei vor allem, wenn der Tierarzt zunächst Impfungen gegen die Krankheit im Bestand und anschließend Blutprobenentnahmen bei zu verbringenden Tieren durchführe. Auch wenn die Verbringungstiere, wie z.B. Kälber, selbst keine Impfung erhalten, sei eine Verschleppung des Impfstoffes über den Hautkontakt mit Impfstoffresten möglich. So lande das Impfvirus in der Blutprobe. Der Nachweis des Blauzungenvirus mittels PCR sei ein hochsensitives Verfahren, das auch kleinste Spuren des Blauzungenvirus feststellen kann. Das Impfvirus könne dabei aber nicht von Feldvirus unterschieden werden.
Falsch positive Nachweise vermeiden
- Impfung und Probenahme wenn möglich nicht am selben Tag durchführen.
- Reihenfolge einhalten: Zuerst die Probenahme und dann erst die Impfung vornehmen; falls dies nicht möglich ist: bei Impfung Handschuhe anziehen und vor Blutprobenahme ausziehen und Hände waschen.
- Reihenfolge bzw. Hygienemaßnahmen auch beim Wechsel zwischen Beständen einhalten.
- Bei positiven/reaktiven BTV-Befunden in Beständen, in denen am selben Tag geimpft worden ist, zuständiges Veterinäramt sowie Untersuchungsamt informieren; die Abklärung von BTV-Nachweisen, die auf eine Kontamination der Blutproben mit Impfstoff hindeuten, erfolgt mittels Nachproben der betroffenen Tiere im Abstand von rund sieben Tagen nach der ersten Probenahme.
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