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Blauzungenkrankheit breitet sich aus

Fast täglich bestätigt das FLI neue Fälle der Blauzungenkrankheit in Deutschland. Was beutet das für Rinderhalter?

Lesezeit: 4 Minuten

Im Dezember 2018 bestätigte das Nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den ersten Fall der Blauzungenkrankheit in Deutschland, neun Jahre nach der letzten Neuinfektion in Deutschland. Inzwischen kamen weitere 16 Fälle in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland hinzu. Die Restriktionszone mit einem Radius von 150 km betrifft Betriebe mit Wiederkäuern in ganz Baden-Württemberg, dem Saarland, Rheinland-Pfalz sowie Teilen von Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Seuchenfall erwartet

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„Den Ausbruch des Virus in Deutschland haben wir seit Jahren erwartet. In Frankreich und der Schweiz gibt es schon lange Krankheitsfälle nahe der Grenze“, sagt Prof. Martin Beer vom FLI. Das FLI rate Wiederkäuer haltenden Betrieben wegen der Gefahr der Viruseinschleppung durch Gnitzen zur Impfung. „Baden-Württemberg geht mit gutem Beispiel voran und bezuschusst die Impfung durch die Tierseuchenkasse“, so Prof. Beer. Trotzdem liege die Impfabdeckung dort bislang nur bei etwa 25 %. Um flächendeckende Ausbrüche zu vermeiden, seien 80 % nötig. „Ohne Impfpflicht erreichen wir keine vollständige Impfabdeckung. Diese wird aber vermutlich nicht kommen, denn bislang gab es auch in den Nachbarländern kaum klinische Fälle der Krankheit“, sagt Prof. Beer.

Handel in der EU…

Der Handel aus betroffenen Regionen heraus ist in Deutschland und der EU nur mit geimpften Tieren möglich. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gilt bis zum 28. Februar außerdem, dass Zucht- und Nutzrinder aus der Restriktionszone in die freien Gebiete Deutschlands verbracht werden können, wenn sie innerhalb von sieben Tagen vor dem Transport mit negativem Ergebnis in der PCR untersucht und seit der Probenahme mit einem Repellent gegen Gnitzen geschützt wurden. Nach dem 28. Februar werde abhängig von Wetterlage und Impfstoff-Verfügbarkeit neu über diese Regelung entschieden.

Auf Basis einer Tierhaltererklärung dürfen Landwirte bis zu 90 Tage alte Kälber aus dem Sperrgebiet innerhalb Deutschlands handeln. Darin bestätigen sie, dass das Kalb von einem geimpften Muttertier stammt und unmittelbar nach der Geburt Biestmilch erhalten hat. Auch der Transport von Tieren zu Schlachtstätten außerhalb der Zone ist mit einer Tierhaltererklärung möglich.

…und in Drittländer

„Der Handel mit Drittländern wird in Zertifikaten geregelt, die nicht einheitlich sind“, sagt Dr. Hubert Cramer vom Bundesverband Rind und Schwein. Derzeit deuteten sich erste Probleme mit einigen Ländern an, die die Einfuhr von Genetik aus Deutschland aufgrund des Viruseintrags erschweren oder ablehnen. Für Landwirte, die weiter handeln wollen, sei die Impfung der zuverlässigste und praktikabelste Weg.

Impfstoff verfügbar?

Das bestätigt auch Prof. Beer: „Eigentlich ist jetzt im Winter die richtige Zeit zu impfen.“ Fraglich ist jedoch, wie lange der vorhandene Impfstoff ausreicht. Der Hersteller Zoetis erhält im Januar 500 000 Impfdosen gegen BTV-8 und geht davon aus, dass diese umgehend verkauft werden. „Wegen der großen Nachfrage werden wir vermutlich nur kurzfristig lieferfähig sein“, so Dr. Torsten Steppin, Tierarzt bei Zoetis. Zoetis habe in den vergangenen zwei Jahren sehr viel BTV-Impfstoff wegen mangelnder Nachfrage vernichten müssen. Eine neue Produktion sei angelaufen. Da jedoch bei den Blauzungenimpfstoffen umfassende Tests auch bei lebenden Tieren vorgeschrieben sind, sei eine lange Zeitspanne vom Beginn der Produktion bis zur Verfügbarkeit nötig. „Deshalb rechne ich mit einer Impfstoffverfügbarkeit von BTV-8-Impfstoff erst wieder ab frühestens Ende Mai 2019“, so Dr. Steppin. Hersteller MSD rechnet nach eigenen Angaben im Februar 2019 mit der Verfügbarkeit von größeren Mengen Impfstoff für die BTV-Typen 4 und 8.

Das Virus – Ausbreitung und Symptome

Die Blauzungenkrankheit ist eine seuchenhaft auftretende Viruserkrankung. Rinder, Schafe, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer sind für die Krankheit empfänglich. Das Virus vermehrt sich in Gnitzen (1 bis 3 mm große Stechmücken) und wird von diesen beim Stich auf die Wiederkäuer übertragen. Die Ausbreitung der Krankheit ist daher von der Flugzeit der Gnitzen und der Wanderung dieser mit dem Wind abhängig. Laut Landwirtschaftskammer NRW können die Gnitzen von April bis Oktober flugaktiv sein. Nach der Infektion sei das Virus mit einer sensiblen PCR-Methode bei Schafen bis 100 Tage und bei Rindern bis 220 Tage nachweisbar, so die Landwirtschaftskammer.

Die positiv getesteten Rinder in Deutschland zeigten keine klinischen Symptome. Auch bei den aktuellen Epidemien von BTV-8 und BTV-4 in den Nachbarländern treten laut FLI nur sehr selten ausgeprägte Krankheitszeichen auf. Trotzdem sei die klinische Überwachung für die Früherkennung wichtig. Bei Auffälligkeiten sollten Tierhalter sofort den betreuenden Tierarzt kontaktieren.

Mögliche Symptome: Gestörtes Allgemeinbefinden, Fieber, Ausgeprägte Durchblutung der Schleimhäute an Kopf und Euter, Nasenausfluss, Lippen- und Zungenödeme mit Blaufärbung der Zunge, entzündliche Klauen, geschwollene Zunge und Atemnot. Bilder möglicher Symptome finden Sie hier.

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