Mehr als neun Monate nach dem letzten Fall der Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) den Erreger bei drei Rindern aus einem Bestand im Kreis Südwestpfalz nachgewiesen. Das gab das LUA Rheinland-Pfalz bekannt. Die Tierseuche war zuerst im Dezember 2018 in Baden-Württemberg ausgebrochen. Als Hauptüberträger gelten kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen). Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden.
Handelseinschränkungen gelten weiter
Seit dem ersten Ausbruch in Rheinland-Pfalz im Januar 2019 habe das LUA mehr als 40.000 Blutproben empfänglicher Tiere auf das Virus untersucht. Ganz Rheinland-Pfalz liegt im Restriktionsgebiet. Demnach muss jeder, der im Sperrgebiet für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere hält, diese unverzüglich dem Veterinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen. Empfänglich sind alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwiederkäuer in Gehegen.
Auch die im Januar angeordneten Einschränkungen für den Handel gelten nach wie vor: Empfängliche Tiere dürfen grundsätzlich nicht aus dem Sperrgebiet in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind.
Verdachtsfälle melden
Auch wenn der derzeitige Seuchenzug nur mit wenig ausgeprägten Krankheitsanzeichen einhergehe, seien diese oder der Verdacht darauf ebenfalls sofort beim Veterinäramt anzuzeigen: Schafe können gering bis stark ausgeprägte Symptome zeigen, bei Rindern und Ziegen verläuft die Erkrankung meist ohne eindeutig erkennbare Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome können sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung), Geschwüre und Nekrosen in Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell einhergehender Lahmheit.