Die Blauzungenkrankheit breitet sich weiter Richtung Deutschland aus. Deshalb empfiehlt die hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz dringend die vorbeugende Impfung gegen die Serotypen 4 und 8.
Die Impfung ist freiwillig und genehmigungspflichtig. Die Kosten muss der Tierhalter tragen. Landwirte dürfen auch ohne amtliche Feststellung eines Ausbruchs impfen lassen. Bei Ausbruch der Blauzungenkrankheit ist der Tiertransport in seuchenfreie Gebiete nur noch mit Impfung möglich. „Die Impfung ist das einzige Mittel, um Wiederkäuer vor einer Infektion zu schützen“, ergänzt der saarländische Landwirtschaftsminister Reinhold Jost. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle sind der zuständigen Veterinärbehörde zu melden. Für Menschen besteht keine Gefahr. Der Verzehr von Fleisch und Milchprodukten ist ohne Bedenken möglich.
In Frankreich, keine 150 km vom Saarland entfernt, sind in diesem Jahr neue Fälle der Blauzungenkrankheit bei Einzeltieren aufgetreten. Auf die Einrichtung einer Restriktionszone wolle man dennoch verzichten.
Bei erkrankten Rindern sind Veränderungen im Nasen-Maulbereich, am Euter und an den Zitzen zu beobachten. Auch Bindehautentzündungen, Schwellungen im Unterschenkelbereich, Lahmheit und Festliegen sind Symptome der Krankheit. Überträger der Krankheitserreger sind Gnitzen. Diese sind in den Frühlingsmonaten besonders aktiv.
Hintergrund: Die Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 ist im August 2006 zum ersten Mal in Deutschland aufgetreten. Innerhalb eines Jahres hat sie sich explosionsartig ausgebreitet. Infolge einer flächendeckenden Impfung stoppte die Ausbreitung 2008/2009. Die Blauzungenkrankheit lasse sich nur durch eine fünf Jahre in Folge durchgeführte Impfung bei 95 % der Rinder und Schafe beseitigen. Das geht aus einem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hervor. (jm)
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