Um Betriebe im Milchbereich in der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat sich Bundelandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bei der Europäischen Kommission für Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver eingesetzt. Mit diesem Instrument werden Molkereien in die Lage versetzt, Butter und Magermilchpulver sowie Käse vorübergehend zu lagern, dafür einen Ausgleich zu bekommen und bei besserer Marktsituation – vor allem bei wieder anlaufendem Exportgeschäft – verkaufen zu können, so die Erläuterung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Am 23. April 2020 sei die EU-Kommission dem nachgekommen. Das damalige Paket beinhaltete Beihilfen zur privaten Lagerhaltung in den Bereichen Milch und Fleisch. So bekamen Molkereien die Möglichkeit, Beihilfen für die Private Lagerhaltung (PLH) von Magermilchpulver, Butter und Käse zu beantragen. Die Maßnahmen im Bereich Milch starteten am 7. Mai 2020 und liefen zum 30. Juni 2020 planmäßig aus.
Übersicht über die Antragsmengen
- Magermilchpulver: Deutschland 10.025 t, EU 20.138 t
- Butter: Deutschland 13.368 t, EU 67.694 t
- Käse: Deutschland 901 t, EU 47.711 t
Mit den eingelagerten Mengen schöpften die EU-Länder die von der Kommission beschlossenen Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung von 30 Mio. € bzw. von 90.000 t Milchpulver, 140.000 t Butter und 100.000 t Käse nicht aus.
Preise höher als Interventionspreis
Die Preise für Butter und Magermilchpulver bewegten sich seit Juni deutlich oberhalb der Interventionspreise, mit steigender Tendenz. Die Maßnahmen zur Privaten Lagerhaltung haben sich also bis zu diesem Zeitpunkt bewährt, so das BMEL. Die gelagerten Mengen werden nun sukzessive – nach Ende der geförderten Lagerdauer – auf den Markt kommen. Da die Rohmilchanlieferung saisonal bedingt bis in den November rückläufig ist, sei insgesamt gesehen nicht mit einem signifikanten Preisdruck durch die Auslagerung zu rechnen.