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Borchert-Kommission: AG Rind legt Vorschläge für Milchkühe vor

Die Borchert-Kommission plant den Umbau der Nutztierhaltung. Nun hat die AG Rind ihre Vorschläge für die Milchviehhaltung ausgearbeitet. top agrar kennt die Einzelheiten.

Lesezeit: 4 Minuten

Zusätzlich zur Schweinehaltung arbeitet die Borchert-Kommission derzeit auch an Lösungen für den tierwohlgerechteren Umbau der Rinderhaltung. In einem ersten Schritt erarbeitet die Arbeitsgruppe (AG) Rind Vorschläge für die Milchviehhaltung der Zukunft. Mitglieder des Gremiums sind rund 30 Personen aus Praxis, Wissenschaft und Gesellschaft. Die AG arbeitet die fachlichen Aspekte aus und legt sie dem Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung der Borchert-Kommission vor.

Im Kern geht es um Vorschläge im Hinblick auf die Haltung bzw. Bewegung und das Klima bzw. unter welchen klimatischen Bedingungen Milchkühe künftig gehalten werden sollen. Wie es heißt, verfolgt die Borchert-Kommission von Anfang das Ziel, dass möglichst alle Betriebe ohne Umbaumaßnahmen im Stall in Stufe 1 des staatlichen Tierwohlkennzeichens kommen sollen. Dem Vernehmen nach haben Vertreter der landwirtschaftlichen Praxis sowie aus dem vor- und nachgelagerten Bereichen allerdings bereits deutlich zu verstehen gegeben, dass ein beträchtlicher Teil der Milchviehbetriebe nicht in Stufe 1 kommen kann, ohne vorher erhebliche Investitionen vornehmen zu müssen.

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Anbindehaltung: Künftig an 300 Tagen Auslaufmöglichkeit?

Offen ist noch, wie man künftig mit der ganzjährigen Anbindehaltung umgehen wird. Es heißt, dass künftig ausschließlich Betriebe mit Anbindehaltung in die Stufe 1 kommen können, die an mindestens 300 Tagen im Jahr für jeweils zwei Stunden eine Auslaufmöglichkeit für ihre Kühe anbieten können. Der Auslauf soll knapp 5 m2 pro Kuh groß und mit Sonnenschutz sowie Tränken und Scheuermöglichkeiten ausgestattet sein. Hinzu kommt, dass die Bodenplatte dem aktuellen Bau- und Wasserrecht entsprechen muss. Es bleibt aber abzuwarten, ob die Vorschläge so weiterverfolgt werden. Denn aktuellen Informationen zufolge hat das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung die Entscheidung zur Anbindehaltung zunächst vertagt.

In Stufe 2 sollen Betriebe eingeordnet werden, die einen Außenklimastall haben oder ihren Milchkühen zumindest ständigen Zugang zu einem Außenklimabereich bieten können. In Stufe 3 müssen die Kühe an mindestens 120 Tagen im Jahr für sechs Stunden Weidegang haben.

Nach Auffassung eines Teils der AG Rind könnte als eine Übergangslösung die sogenannte bayerische Kombinationshaltung (120 Tage Bewegung bzw. 90 Tage Bewegung in Verbindung mit den dort benannten haltungsverbessernden Maßnahmen) als ein Haltungsverfahren der Stufe 1 in Frage kommen. Das wäre zumindest eine Option, um auch diesen Betrieben eine Weiterentwicklung des Tierwohlniveaus zu ermöglichen.

4 m breite Laufgänge?

Für Diskussionsstoff unter Praktikern dürften die Vorschläge zum Thema Laufgangbreiten sorgen. Laut einem Arbeitspapier soll der Laufgang in Stufe 1 am Futtertisch mindestens 3 m und bei den Liegeboxen mindestens 2,5 m breit sein. Deutlich größere Laufgänge sollen in den nächst höheren Stufen vorgesehen sein: In Stufe 3 sollen es 4 m bei den Fressplätzen und 3,5 m bei den Liegeboxen sein.

Kann ein Betrieb die Anforderungen bei den Lauf- und Durchgangsbreiten nicht erfüllen, schlägt die AG Rind nach Informationen von top agrar Kompensationsmöglichkeiten für die Stufe 1 und 2 vor. Wie es heißt, sollen Betriebe bei zu schmalen Laufgangbreiten ihren Kühen 10 % mehr Fläche pro Kuh anbieten können, um trotzdem teilnehmen zu können. In Stufe 3 sind nach derzeitigem Diskussionsstand keine Kompensationsmöglichkeiten zulässig.

Darüber hinaus gibt es konkrete Vorstellungen zur Liegeboxengestaltung. Im Vergleich zu heute sollen die Liegeboxen größer und breiter sein. Geplant ist, genaue Maße vorzuschreiben.

Kriterien für Bullen-, Kälber und Mutterkühe offen

Unklar ist nicht nur, ob sich die aktuellen Verhandlungsgegenstände tatsächlich durchsetzen, sondern auch, wie die Finanzierung organisiert werden soll. Im Bereich Schweinehaltung wird eine Anhebung der Mehrwertsteuer oder eine Ergänzungsabgabe auf die Einkommenssteuer favorisiert. Eine vom BMEL in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie hat für beide Varianten verfassungs- und EU-rechtlich grünes Licht gegeben. Offen sind außerdem die Kriterien für Bullenmast, Kälber- und Mutterkuhhaltung. Diese Bereiche sollen als nächstes thematisiert werden.

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