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Kritik vom Bauernverband

Brandenburger MLUK-Förderrichtlinie für Sommerweidehaltung verschenkt Anreize

Rinderhalter in Brandenburg müssen fünf Monate Weidegang nachweisen, wenn sie von der Sommerweideförderung profitieren wollen. Da neuerdings jedes Einzeltier betrachtet wird, ist das schwierig.

Lesezeit: 2 Minuten

Die am 3. April in Brandenburg neu veröffentlichte Förderrichtlinie für die Sommerweidehaltung von Rindern unterstützt zwar Betriebe, die die Weidetierhaltung bereits praktizieren und dafür die Strukturen geschaffen haben. Jegliche Anreize für Betriebe, die die Sommerweidehaltung für ihre Milch- oder Mastrinder als neuen Baustein im Betriebsablauf erwägen, sind jedoch mit der geänderten Richtlinie 2023 abgeschafft worden, beklagt der Landesbauernverband.

Hauptkritikpunkt ist der Übergang von der Betrachtung der Großvieheinheit zur Betrachtung des Einzeltiers, für das durchgehend fünf Monate Weidegang nachzuweisen ist. Kühe, die nur für die Zeit ihres Trockenstehens – die Phase vor der nächsten Kalbung – auf der Weide stehen, fallen nunmehr aus der Förderung heraus. In der alten Fassung der Richtlinie war der Bestand auf der Weide entscheidend, der als Großvieheinheit zusammengefasst wurde.

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Für Einsteiger ein echtes Problem

Laut Maria Mundry, Geschäftsführerin des Kreisbauernverbandes Ostprignitz, ist es gerade für Betriebe, die in die Weidehaltung einsteigen möchten, wichtig, Weidegruppen mischen zu können und die Förderung auf eine bestimmte Anzahl von Großvieheinheiten anzuwenden, die durchgehend auf der Weide stehen.

"Die wenigsten Betriebe haben die Weide vor der Stalltür, sondern müssen den zusätzlichen Aufwand für den Austrieb, die Versorgung und die Kontrolle der Herde auf der Weide zusätzlich einkalkulieren. Die strengere Betrachtung pro Tier und dessen fünfmonatige Weidezeit ist gerade für solche Betriebe nicht praktikabel und hebelt die eigentliche Zielstellung der Richtlinie, nämlich besonders tiergerechte Haltungsverfahren zu fördern, aus. So stehen am Ende nicht mehr Rinder auf der Weide“, so Mundry, die selbst Rinder auf der Weide hält.

Für großen Unmut unter den Rinderhaltern sorge zudem die auch in diesem Jahr viel zu eng gesetzte Frist für die Antragstellung bis zum 15. April 2023 und die unzureichende Kommunikation der neuen Richtlinie an die Landwirtschaftsämter.

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