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EU-Nitratvorschriften/Nichterfüllung EuGH-Urteil

Brüssel fordert EuGH-Urteil zu Nitrat beschleunigt umzusetzen

Deutschland steht am Pranger wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratvorschriften. Zur Zeit steht kein weiteres EuGH-Verfahren an, aber Frist für Millionen-Strafzahlungen tickt weiter.

Lesezeit: 3 Minuten

Deutschland muss derzeit keine weitere Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Verstoßes gegen die EU-Nitratvorschriften fürchten. Dies machte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella am Donnerstag in Brüssel deutlich. Die EU-Kommission übersandte der Bundesregierung ein ultimatives Warnschreiben mit der Aufforderung, dem im Juni 2018 gefassten Urteil des Gerichtshofs über Nitrate nachzukommen.

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„Deutschland ist bisher dem vom Gerichtshof im letzten Jahr festgestellten Mängeln nicht nachgekommen und das vorgelegte Aktionsprogramm um Abhilfe zu schaffen, hat sich als unzureichend erwiesen“, sagte Vella vor der Presse.

Das nunmehr an die Bundesregierung und die beiden zuständigen Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt gerichtete Aufforderungsschreiben lässt nach Darstellung der Brüsseler Behörde Raum für Nachbesserungen innerhalb einer 8-Wochen-Frist.

Strafzahlungen in Millionenhöhe sind noch nicht ausgeräumt

Der Schutz europäischer Gewässer zähle zu den Prioritäten der Juncker-Kommission betonte Vella. Bei der Luft- und Wasserverschmutzung gebe es kein Raum für Kompromisse oder weitere Entschuldigungen.

Vella forderte Deutschland eindringlich auf, die Verstöße gegen die EU-Nitratvorschriften schleunigst zu bereinigen. Die vom EuGH geforderten Vorschriften zur Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln, zusätzlicher Maßnahmen für verseuchte Gebiete, Sperrzeiten und Düngung auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen seien bisher nicht behoben worden.

Da Deutschland aktuell – noch immer gegen die Nitrat-Richtlinie verstoße, habe die EU-Kommission beschlossen, gemäß Artikel 260 des EU-Rechts ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln, in dem Deutschland aufgefordert werde, dem Urteil unverzüglich nachzukommen.

„Die Qualität der deutschen Gewässer steht nicht zum Besten. 65 % der Fließgewässer und Küstenbereiche entsprechen nicht den EU-Qualitätsstandards und zu viele Grundwassergebiete weisen Nitratbelastungen von über 75 Milligramm pro Liter auf“, präzisierte Vella. Der von allen EU-Mitgliedstaaten beschlossene EU-Grenzwert liegt bei 50 Mg/Liter.

Diese erneut vorliegenden Befunde stellten nicht nur ein großes Umweltproblem, sondern auch eine Gefahr für die Wasserreinhaltung und für die Gesundheit der Bürger dar. So müssten die deutschen Wasserwerke jährlich 580 bis 760 Mio. Euro nach Berechnungen der EU-Kommission für die Trinkwasseraufbereitung aufwenden, die auch von der landwirtschaftlichen Praxis verursacht würden. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass diese Kosten auf den deutschen Verbraucher abgewälzt würden, so Vella.

Kommen BMU und BMEL nicht abgestimmt in der 8-Wochen-Frist den von der Kommission in Erinnerung gerufenen EuGH-Urteils-Pflichten nach, sind Millionen-Strafzahlungen weiter nicht ausgeschlossen nach EU-Recht.

Der EU-Umweltkommissar zerstreute gleichzeitig Befürchtungen, dass eine weitere Eskalationsstufe gegen Deutschland vor dem EuGH bevorstehe: „Es geht heute nicht um ein Vertragsverletzungsverfahren, sondern um ein konstruktives gemeinsames Bemühen zwischen Berlin und Brüssel, um ein rasches Einhalten des Gerichtsurteiles zu erreichen.

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