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Unbeliebte Tätigkeit

BTK warnt vor Personalmangel für amtliche Untersuchungen

Die Bundestierärztekammer warnt vor einem massiven Personalmangel, da die Aufgaben immer umfangreicher werden, zugleich aber 30 % der Amtsveterinäre in Rente gehen. 500 neue Stellen sind bald frei.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei den in den amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchungen tätigen Tierärzten wird in den kommenden drei bis vier Jahren ein erheblicher Personalbedarf entstehen, weil in dieser Zeit etwa 30 % der amtlichen Veterinäre in den Ruhestand gehen werden. Das geht aus einer bundesweiten Umfrage hervor, die jetzt von der Bundestierärztekammer (BTK) veröffentlicht wurde.

Demnach müssen in den kommenden Jahren etwa 500 Stellen neu besetzt werden. Diese Zahl ergibt sich aus den Antworten der Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, dürfte allerdings aufgrund der Rücklaufquote von bundesweit 45,7 % in der Realität höher ausfallen.

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Laut der BTK stehen zwar grundsätzlich Tierärzte in ausreichender Zahl zur Verfügung; die derzeit bestehenden tarifrechtlichen sowie organisatorischen Probleme führten jedoch dazu, dass frei werdende Stellen nach Einschätzung zahlreicher Anstellungsbehörden schon jetzt schwer zu besetzen seien.

Ungünstig für die Veterinäre wirken sich der Erhebung zufolge vor allem tarifvertragliche Regelungen mit Stückvergütungen, die in der ambulanten Schlachttier- und Fleischuntersuchung Anwendung finden, bei abnehmenden Betriebs- und Schlachtzahlen aus. Zudem deckten weder der Tarifvertrag noch die bestehenden Arbeitsverträge alle zu den Untersuchungen gehörenden Tätigkeiten im erforderlichen Umfang ab.

Nach Angaben der BTK deuten die Ergebnisse der Befragung hinsichtlich der Bewerbungen auf freie Stellen in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung auf ein abnehmendes Interesse der Tierärzteschaft hin.

Zur Abwehr des drohenden Personalmangels schlägt die Kammer vor, die ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung grundlegend neu zu organisieren. Das bisherige System der Vergabe von Bezirken mit Schlachtbetrieben an einzelne praktizierende Tierärzte als nebenamtliche Tätigkeit werde der Aufgabenstellung nicht mehr gerecht und sollte nicht aufrechterhalten werden. Wichtig sei vielmehr, die amtlichen Untersuchungen auch in handwerklichen Schlachtbetrieben in die Hände der Veterinärämter zu legen.

Dazu seien insbesondere die notwendigen Personalkapazitäten zu schaffen. Ferner muss laut der BTK über eine Entkopplung der Gebühreneinnahmen und des Einsatzes amtlicher Tierärzte nachgedacht werden.

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