Für den Handel von unter drei Monaten alten Kälbern aus BTV-Restriktionsgebieten gelten seit dem ersten April neue Bestimmungen. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftmit.
Kälber von erst in der Trächtigkeit geimpften Kühen dürfen unter folgenden Bedingungen innerhalb Deutschlands verbracht werden:
- Das Muttertier muss spätestens 28 Tage vor der Geburt des Kalbes eine abgeschlossene BTV8-Grundimmunisierung haben. Die Impfung muss nach Herstellerangaben erfolgen und in der HIT-Datenbank eingetragen sein. Die Wiederholungsimpfungen sind jeweils innerhalb eines Jahres erforderlich.
- Das Kalb hat die Biestmilch der eigenen Mutter unmittelbar nach der Geburt erhalten. Der Tierhalter muss die Biestmilchgabe durch eine unterschriebene Tierhaltererklärung nachweisen.
Die zuvor zusätzlich geforderte Blutuntersuchung auf BVT-Erreger ist für diese Kälber somit nicht mehr notwendig.