Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Neue Tierschutzleitlinie

Bullenmäster haben Angst

Bullenmastbetriebe stehen im Fokus der niedersächsischen „Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung“. In NRW, aber auch auf Bundesebene, wird die Übernahme der Leitlinie diskutiert. Westfälische Mäster fordern Änderungen. Ein Bericht aus dem Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Lesezeit: 4 Minuten

Rinderhalter sind in Sorge. Die "Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung“ aus Niedersachsen stellt neue Mindestanforderungen an die Haltung von Mastbullen oder –rindern. Die Leitlinie ist in Niedersachsen noch nicht offiziell in Kraft getreten, aber wird als Maßstab bei Bauvorhaben genutzt und von Behörden umgesetzt, berichtet Alina Schmidtmann im aktuellen Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Die Übergangsfristen für Altgebäude gelten erst nach dem offiziellen Inkrafttreten der Leitlinie. Voraussichtlich soll die Tierschutzleitlinie auch in NRW geltendes Recht werden. Wie auf einer Informationsveranstaltung vergangene Woche beim WLV-Kreisverband Borken deutlich wurde, sehen Bullenmäster aus Westfalen-Lippe ihre Betriebe bei der Umsetzung vor dem Aus und fordern Änderungen der Leitlinie. Diese nennt Anforderungen an die Stallhaltung von Mastrindern vom siebten Lebensmonat an, einschließlich Mutterkühen. Sie soll Behörden und Tierhaltern zur tierschutzfachlichen Beurteilung von Neu- und Umbauten dienen.

Das Wichtigste zu den Themen Rind + Milch mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Dr. Bernhard Schlindwein, stellvertretender WLV-Hauptgeschäftsführer, erklärte auf der Versammlung, das über kurz oder lang eine Lösung für eine Umsetzung der Leitlinie gefunden werden muss. Bei Neubauten sind für einen Endmastbullen (ab 650 kg) eine Mindestfläche von 3,5 m2 und eine Liegefläche von 2,5 m2 vorgesehen. Die Liegefläche muss mindestens mit einer Gummiauflage versehen sein. Spätestens zwölf Jahre nach Inkrafttreten der Leitlinie müssen alle Anforderungen auch in Altgebäuden umgesetzt werden. Doch schon nach zwei Jahren müssen in Altgebäuden 2,7 m2 je Endmastbulle zur Verfügung stehen.

Problem Altbauten

Bei einer Liegefläche auf Gummimatte von 2,5 m2 sieht der WLV große Probleme, da Buchten in Altbauten entweder breiter als tief oder quadratisch sind, erläuterte Johannes Peter, Vorsitzender des WLV-Arbeitskreises Rindermast.

In Buchten mit Maßen 5 x 5 m müsste die Tierzahl drastisch abgestockt werden. Damit Bullen am Fressgitter komplett auf Spaltenboden stehen, dürfte kaum mehr als die Hälfte der Bucht mit Gummimatten ausgelegt werden. Dann wäre nur noch für fünf Tiere ausreichend Liegefläche mit Gummiauflage vorhanden. Alternativ könnte die ganze Bucht mit Gummi ausgestattet werden. Untersuchungen der Fachhochschule Soest wecken bei dieser Lösung aber Bedenken in Sachsen Klauengesundheit.

Eine Abstockung der Tiere ist für die meisten Bullenmäster unwirtschaftlich. Der WLV wünscht längere Übergangsfristen, um mögliche Lösungen zu erarbeiten. Ein weiteres Problem im Kreis Borken ist laut einem Bullenhalter, dass tiefe Buchten aufgrund ihres Tier-Fressplatz-Verhältnisses nicht genehmigt werden.

Schalentränke Pflicht

Die Leitlinie besagt, dass es mindestens zwei Tränken pro Bucht geben muss, so Alina Schmidtmann weiter. Außerdem soll den Tieren die Hälfte der erforderlichen Tränken in Form einer Schalen- oder Trogtränke zugänglich sein. Das Tier-Tränke-Verhältnis darf 8 : 1 nicht überschreiten.

Peter und andere Bullenmäster sind überzeugt, dass diese spezielle Anforderung fünf Jahre nach Erlass der Leitlinie wirtschaftlich zu schaffen sei. „Wir können uns nicht grundsätzlich gegen die Tierschutzleitlinie sperren, das wird nicht funktionieren, wir haben jetzt die Chance, mögliche Kompromisse zu finden“, erklärte Peter.

Kreisveterinär Dr. Manfred Ulrich vermittelte den Tierhaltern, dass es sich um eine Leitlinie, nicht um eine Verordnung handelt und dass deshalb eine differenzierte Betrachtung, vor allem in Altgebäuden, möglich sein muss.

Bei Bauvorhaben empfiehlt er, alleine wegen der Planungssicherheit in der Zukunft, die Forderungen der Leitlinie zu erfüllen. Eine Liegefläche mit Gummiauflage empfiehlt er dringendst. Wenn der Kreisveterinär auf einen betrieb kommt, achtet er als Erstes auf die Gesundheit der Tiere, dann auf die Besatzdichte. Für ihn sind 2,5 m2 die Schmerzgrenze. Ulrich sieht in einer vollgummierten Bucht keinen Nachteil für die Bullen, wenngleich eine Funktionsbucht besser sei.

Dieser Bericht erschien am 7. Februar im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben 6/2019.

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.