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Bullenmast: "KTBL-Flächenangaben sind weltfremd"

Rindermäster sind sauer. Der Leitfaden "Eigenkontrolle Tiergerechtheit" enthält unrealistische Werte zum Flächenbedarf. Das wäre das Ende für die deutsche Bullenmast.

Lesezeit: 3 Minuten

„Nicht praktikabel“, „fachlich nicht zu begründen“, „wirtschaftlicher Unsinn“: Das sind nur ein paar Beschreibungen, die Bullenmäster bei der WLV-Arbeitskreissitzung Rindfleisch zu dem Projekt „Eigenkontrolle Tiergerechtheit“ (EiKoTiGer) abgaben.

KTBL und Thünen-Institut wollen in diesem Gemeinschaftsprojekt detaillierte Praxisleitfäden entwickeln, die das Tierwohl auf Rindermastbetrieben verbessern. Was grundsätzlich auf Unterstützung bei den Tierhaltern stößt, sorgt bei den Orientierungswerten zum Flächenangebot pro Bulle für mächtig Unmut. Die mitverantwortlichen Wissenschaftler Dr. Jan Brinkmann (Thünen-Institut) und Dr. Ute Schultheiß versuchten in der Veranstaltung ihr Vorgehen zu verteidigen.

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Endmastbulle soll mindestens 4,5 m2 Platz bekommen

Die anwesenden und zugeschalteten Landwirte machten ihrem Ärger Luft und verwiesen auf die wirtschaftlichen Folgen, die eine Platzvorgabe von 4,5 Quadratmetern pro Bulle (Alarmwert) in der Endmast hätte. „Ich muss dann um 40 % abstocken“, bringt es ein Mäster auf den Punkt. Wenn man den Zielwert von 6 Quadratmetern erreichen wolle, müsse man den Bestand sogar halbieren. Das sei absolut weltfremd, so der Mäster.

WLV-Präsident Hubertus Beringmeier forderte deshalb, die Platzangaben ganz aus dem Leitfaden zu streichen. "Wir haben nichts gegen eine Weiterentwicklung der Tierhaltung. Grundsätzlich ist der Orientierungsrahmen mit Indikatoren zu begrüßen, Flächenangaben haben darin allerdings nichts verloren, da das Kriterium Flächenangebot kein tierbezogener Indikator ist.“

„Leitfaden ist nicht zur Fremdkontrolle gedacht“

Die beiden Wissenschaftler betonten, dass die Zahlen in den Leitfäden weder in gesetzliche Regelungen noch als Empfehlungen für amtliche Kontrollen gedacht seien. Es diene ausschließlich der Eigenkontrollen auf den Betrieben. Zudem habe man sich über Jahre mit zahlreichen Experten und Praktikern auseinandergesetzt um diese Werte zu ermitteln. Außerdem bewege man sich damit auf dem Niveau der Tierschutzleitlinien der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Auch die EFSA in Brüssel gebe ähnliche Empfehlungen zum Platzabgebot.

Diese Erklärung ließen die Bullenmäster nicht gelten. Man wisse aus Erfahrung, dass Platzvorgaben in offiziellen Dokumenten in der Praxis schnell zu neuem Standard erklärt würden. Außerdem seien die Leitlinien in den Ländern mit langen Übergangsfristen versehen worden. Nun von heute auf morgen einen Praxisleitfaden „rauszuhauen“, der diese Werte sogar noch übertreffe, sei ein Schlag ins Gesicht aller ordentlich geführten Betriebe. Schon der Begriff „Alarmwert“ für eine Platzvorgabe, die weit über der guten fachlichen Praxis liege, sei eine Zumutung.

Mehrerlös von 75 Cent pro kg SG nötig

Wie dramatisch sich die empfohlenen Indikatoren auf die Wirtschaftlichkeit auswirken würden, erläuterte Christopher Kneip von der Landwirtschaftskammer NRW. In einem Beispielbetrieb zeigte er, dass der Mäster, der heute auf 60 Quadratmerten 21 Bullen in der Endmast hält, zu den Alarmwerten von 4,5m2 nur noch 13 Tiere halten könne. Bei den Zielwerten sinke die Tierzahl sogar auf nur noch 10 Tiere. Wirtschaftlich sei das der K.O. für die Bullenmäster.

Um die gleichen Deckungsbeiträge zu erzielen, müssten Mäster für ihre Bullen 40 Cent bzw. 75 Cent pro kg SG mehr erlösen. Wer den aktuellen Rindfleischmarkt kenne, wisse, dass diese Erlöse nicht zu realisieren seien.

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