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Initiative Tierwohl

Bundeskartellamt fordert von ITW mehr Wettbewerb im Finanzierungsmodell

Für die nächste Projektphase der ITW Rind fordert das Bundeskartellamt wettbewerbliche Elemente in der Gestaltung des ITW-Finanzierungsmodells.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Initiative Tierwohl (ITW) muss nach Auffassung des Bundeskartellamtes auf mehr Wettbewerb ausgerichtet werden. Einen dauerhaft einheitlichen Aufschlag für die Tierwohlleistungen der Erzeuger sehen die Kartellwächter eher kritisch und fordern für die Zukunft mehr wettbewerbliche Elemente in der Ausgestaltung des ITW-Finanzierungsmodells.

Wettbewerbliche Elemente werden Pflicht

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„Die Vereinbarung der Unternehmen über einen einheitlichen Aufpreis wurde hier für eine Übergangsphase aufgrund des Pioniercharakters dieses Projekts toleriert. Nach und nach müssen allerdings wettbewerbliche Elemente eingeführt werden“, betonte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Das könne zum Beispiel eine Empfehlung zur Vergütung von Tierwohlkosten, wie im Bereich der Kälber, statt eines einheitlichen Aufschlages für Tierwohl, wie bisher bei Geflügel und Schwein, sein.

Die Einhaltung von Tierwohlkriterien sei zunehmend ein Faktor, den Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigten. „Das muss sich perspektivisch auch in der Ausgestaltung des Finanzierungsmodells niederschlagen“, so der Kartellamtspräsident. Für die nächste Projektphase ab dem Jahr 2024 solle die ITW daher konzeptionell weiterentwickelt werden.

Nachhaltigkeit braucht Innovationen

„Das Kartellrecht steht Kooperationen zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen nicht im Wege - ganz im Gegenteil. Funktionierender Wettbewerb ist Teil der Lösung, denn Nachhaltigkeit braucht Innovationen, die wiederum nur unter Wettbewerbsbedingungen entstehen“, sagte Mundt.

Die Wettbewerbshüter haben die Brancheninitiative erneut auf die Notwendigkeit der Erkennbarkeit beziehungsweise Kennzeichnung des nach Tierwohlkriterien produzierten Rindfleisches für Verbraucher hingewiesen. Darauf sei bereits in der Vergangenheit hingewiesen worden, und die ITW habe in mehreren Schritten eine eindeutige Kennzeichnung des Fleisches für Schweine und Geflügel, die sogenannte Nämlichkeit, eingeführt. So bestehe Transparenz für die Verbraucher bezüglich der Haltungsbedingungen und Herkunft.

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