Deutschland soll sich bei internationalen Verhandlungen für einen besseren Tierschutz bei Transporten einsetzen. Das hat der Bundesrat in einer Sitzung verlangt.
In den bevorstehenden Gesprächen zur Novellierung der EU-Verordnung 1/2005 solle die Bundesregierung auf Änderungen der Beförderungsbedingungen und -zeiten hinwirken, erklärte die Länderkammer. Ziel müsse es sein, dass Schlachttier-Transporte mit Start in einem EU-Mitgliedstaat entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften eine Dauer von acht Stunden nicht überschritten. Längere Beförderungen lebender Schlachttiere in Drittstaaten sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden, betonte der Bundesrat.
Außerdem seien die Anforderungen an die Ausstattung von Transportmitteln auf EU-Ebene in der Weise zu konkretisieren, dass sie den Schutz der Tiere verbessern und den Beteiligten die Erfüllung der Vorgaben erleichterten. Darüber hinaus müssten Verstöße geahndet werden können. Schließlich forderten die Länder die Bundesregierung dazu auf, keine bilateralen Veterinärabkommen für lebende Schlachttiere mit Drittländern abzuschließen.