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Enttäuschung

Bundesregierung lehnt gekoppelte Weidetierprämie für 2022 ab

Die schon für 2022 vom Bundesrat geforderte Einführung einer Weidetierprämie ist mit der Bundesregierung nicht zu machen. Die stellt klar, dass man erst Referenzbestandsgrößen ermitteln müsse.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung lehnt die Bundesratsforderung ab, bereits im Übergangsjahr 2022 eine gekoppelte Weidetierprämie für Schafe, Ziegen und Mutterkühe einzuführen. Das geht aus der Gegenäußerung zu der Stellungnahme der Länderkammer zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes hervor, die das Bundeskabinett am 2. Juni beschlossen hat.

Darin widerspricht die Regierung der Annahme, dass die gekoppelte Stützung für 2022 bereits entsprechend der ab 2023 vorgesehenen Regelung für die neue Förderperiode ausgestaltet werden könne und es damit zu keinem zusätzlichen Verwaltungsaufwand komme.

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Gemäß der maßgeblichen EU-Verordnung von 2013 müsse eine gekoppelte Stützung für Weidetiere auf Referenzbestandsgrößen basieren, die zu diesem Zweck eigens ermittelt werden müssten. Zudem müsste eine Kohärenz mit anderen Maßnahmen der Länder gewährleistet werden, um Doppelförderungen auszuschließen, gibt die Bundesregierung zu bedenken.

Ungeachtet der ausstehenden Einigung im Trilog könnte das Gesetzgebungsverfahren zur nationalen Umsetzung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wie geplant durchgeführt werden. Es zeichnet sich ab, dass die GAP-Gesetze sowie das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz mit der Festlegung der achtprozentigen Umschichtung im Übergangsjahr 2022 in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden. Die Union befürwortet dem Vernehmen nach trotz der Brüsseler Unklarheiten ein solches Vorgehen.

Ungewissheit durch ausstehende Trilog-Einigung

An diesem Montag führt der Ernährungsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zu den GAP-Gesetzentwürfen und der Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes. Die Ausschussberatungen sollen am Mittwoch (9.6.) abgeschlossen werden.

Die Verabschiedung der Gesetze im Plenum ist nach derzeitigem Stand für Donnerstag vorgesehen. Die Zustimmung des Bundesrates könnte dann noch in seiner Sitzung am 25. Juni erfolgen.

Sollte entgegen der Erwartung keine Einigung unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft zur GAP-Reform mehr zustande kommen, würden die nationalen Gesetzesbeschlüsse aller Voraussicht der Diskontinuität zum Opfer fallen, weil das parlamentarische Verfahren kaum noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden könnte. In diesem Fall droht eine abermalige zeitliche Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Agrarreform.

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