Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Bundestag verbietet Schlachten trächtiger Rinder

Der Bundestag hat ein Verbot der Schlachtung trächtiger Rinder beschlossen. In der gleichen Sitzung haben die Abgeordneten das Fettverfütterungsverbot aufgehoben. Demnach dürfen tierische Fette wieder an Rinder verfüttert werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag hat ein Verbot der Schlachtung trächtiger Rinder beschlossen. In der gleichen Sitzung haben die Abgeordneten das Fettverfütterungsverbot aufgehoben. Demnach dürfen tierische Fette wieder an Rinder verfüttert werden.

 

Das Schlachten von Säugetiere im letzten Drittel der Trächtigkeit ist demnächst verboten. Welche Folgen Gesetzesverstöße haben werden, ist noch nicht klar. Vom Verbot ausgenommen sind Schafe und Ziegen. Tötungen, die aufgrund von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen oder Notschlachtungen erforderlich sind, sind weiterhin möglich. Dem Gesetz müssen jetzt noch Bundesrat und Regierung zustimmen.



Mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) wird darüber hinaus das nationale Fettverfütterungsverbot aufgehoben. Das Verfüttern von Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere und von Fischen sowie von Mischfuttermitteln an Nutztiere wie Wiederkäuer ist dann nicht mehr verboten. Im Rahmen einer Bewertung unter anderem durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sei aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes mit der Verfütterung von tierischen Fetten an Wiederkäuer kein erhöhtes BSE-Risiko für Verbraucher zu erwarten.

 

Die Parlamentarische Staatssekretärin für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Maria Flachsbarth (CDU), betonte, dass die Regierung nach dem Prinzip der freiwilligen Verbindlichkeit den Tierschutz verbessern wolle. Im Sinne des Tierschutzes werde aber ein wichtiger Schritt zur Vermeidung der Schlachtung trächtiger Tiere gegangen. Auch die SPD-Fraktion freute sich, dass es endlich gelungen sei, das Schlachten trächtiger Tiere zu beenden. Christina Jantz-Hermann (SPD) klagte, dass die Tierschutzvorhaben der Koalition nur langsam in den vergangenen Jahren vorangekommen sind. „Der Minister Christian Schmidt musste zum Tierschutz getragen werden“, sagte sie, hob aber den zur Abstimmung vorgelegten Entwurf als guten Kompromiss hervor.

 

Ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, wonach auch Ziegen und Schafe in das Schlachtverbot eingeschlossen werden sollten und das Verbot zur Fettverfütterung aufrechterhalten bleiben sollte, wurde abgelehnt.

 

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.