Bußgeld droht: Eichpflicht für Milchautomaten ab 2023
Ab Januar müssen Milchverkaufsautomaten amtlich geeicht sein. Zudem benötigen sie einen Belegdrucker und eine Metrologiekennzeichnung. Ausnahmen gibt es nicht mehr.
Am 31. Dezember 2022 läuft die 2017 beschlossene Ausnahmeerlaubnis für den Betrieb ungeeichter Milchabgabeautomaten aus, d.h. von da an gelten für die Geräte alle Verpflichtungen des Mess- und Eichrechts. Unter anderem die Landesvereinigung Milch NRW und der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen weisen auf die wichtigen Änderungen hin.
So müssen ab 1.1.2023 alle Milchabgabeautomaten nach jedem Zapfvorgang für den Kunden einen Beleg ausdrucken, auf dem der Kunde sehen kann, wie viel Milch tatsächlich gezapft wurde und was sie kostet. Dazu muss der Automat geeicht werden. Die erforderliche „Verwenderanzeige“ kann online unter www.eichamt.de erfolgen.
In Hessen bearbeitet die Eichkommission direkt ab dem 1. Januar bestehende Eichverträge. Generell besteht die Pflicht, jeden Milchautomaten spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme bei der hessischen Eichdirektion zu melden. Hierfür kann auf der Seite der hessischen Eichdirektion ein Online-Meldeformular genutzt werden. Die Meldung des Automaten ist kostenfrei.
In NRW ist das Mess- und Eichwesen LBME die zuständige Behörde für den Vollzug. Das Landesamt habe auch bereits Kontrollen angekündigt, weshalb die Betreiber von ungeeichten Abgabeautomaten jetzt unbedingt handeln und einen Eichantrag stellen sollten.
Die Bereithaltung und Verwendung von nicht rechtskonform betriebenen Messgeräten im eichpflichtigen Verkehr sei ab Januar ordnungswidrig.
Kosten der Aufrüstung und Eichung
Wenn Sie noch keinen Belegdrucker an ihrem Milchautomaten verbaut haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Automatenhersteller über die Möglichkeiten. Je nach Modell und Hersteller können hier Kosten von 1.000 – 4.000€ entstehen.
Die Eichung selbst wird nach Zeit abgerechnet. Der derzeitige Stundensatz hierfür beträgt 146,60 €/h (Mess- und Eichgebührenverordnung), schreibt das hessische Landesamt. Aufgrund derzeit fehlender Erfahrungswerte, könnten von Seiten der hessischen Eichdirektion zu Dauer und tatsächlichen Kosten nur Schätzungen abgegeben werden, wonach eine Prüfung circa eine Stunde dauert.
Für Milchautomaten gilt, dass diese alle zwei Jahre geeicht werden müssen. Eine Eichung im Jahr 2023 gilt dann bis Ende 2024.
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Am 31. Dezember 2022 läuft die 2017 beschlossene Ausnahmeerlaubnis für den Betrieb ungeeichter Milchabgabeautomaten aus, d.h. von da an gelten für die Geräte alle Verpflichtungen des Mess- und Eichrechts. Unter anderem die Landesvereinigung Milch NRW und der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen weisen auf die wichtigen Änderungen hin.
So müssen ab 1.1.2023 alle Milchabgabeautomaten nach jedem Zapfvorgang für den Kunden einen Beleg ausdrucken, auf dem der Kunde sehen kann, wie viel Milch tatsächlich gezapft wurde und was sie kostet. Dazu muss der Automat geeicht werden. Die erforderliche „Verwenderanzeige“ kann online unter www.eichamt.de erfolgen.
In Hessen bearbeitet die Eichkommission direkt ab dem 1. Januar bestehende Eichverträge. Generell besteht die Pflicht, jeden Milchautomaten spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme bei der hessischen Eichdirektion zu melden. Hierfür kann auf der Seite der hessischen Eichdirektion ein Online-Meldeformular genutzt werden. Die Meldung des Automaten ist kostenfrei.
In NRW ist das Mess- und Eichwesen LBME die zuständige Behörde für den Vollzug. Das Landesamt habe auch bereits Kontrollen angekündigt, weshalb die Betreiber von ungeeichten Abgabeautomaten jetzt unbedingt handeln und einen Eichantrag stellen sollten.
Die Bereithaltung und Verwendung von nicht rechtskonform betriebenen Messgeräten im eichpflichtigen Verkehr sei ab Januar ordnungswidrig.
Kosten der Aufrüstung und Eichung
Wenn Sie noch keinen Belegdrucker an ihrem Milchautomaten verbaut haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Automatenhersteller über die Möglichkeiten. Je nach Modell und Hersteller können hier Kosten von 1.000 – 4.000€ entstehen.
Die Eichung selbst wird nach Zeit abgerechnet. Der derzeitige Stundensatz hierfür beträgt 146,60 €/h (Mess- und Eichgebührenverordnung), schreibt das hessische Landesamt. Aufgrund derzeit fehlender Erfahrungswerte, könnten von Seiten der hessischen Eichdirektion zu Dauer und tatsächlichen Kosten nur Schätzungen abgegeben werden, wonach eine Prüfung circa eine Stunde dauert.
Für Milchautomaten gilt, dass diese alle zwei Jahre geeicht werden müssen. Eine Eichung im Jahr 2023 gilt dann bis Ende 2024.
Auf die Milchbauern mit einem Automaten kommt also eine weitere Regelung hinzu, die Geld kostet, Papierkram mit sich bringt und am Ende dem Kunden eigentlich egal ist, Stichwort Kassenzettel. Und vor allem bringt sie dem Landwirt nicht mehr Geld. Andererseits ist es ja gut, dass es in Deutschland das Eichgesetz gibt und sich jeder Kunde darauf verlassen kann, dass Mengen exakt sind und auch exakt abgerechnet werden. Wie sehen Sie das Ende der Ausnahmeregelung? Hätte der Gesetzgeber diese verlängern sollen? Und welche Konsequenzen hat das für die Praxis? Glauben Sie, es schaffen manche Kollegen ihren Automaten wieder ab? Ich freue mich auf Ihre Meinung und eine angeregte Diskussion unten, Ihr Alfons Deter.