Bußgeld und Stilllegung drohen
Bußgeld droht: Eichpflicht für Milchautomaten ab 2023
Ab Januar müssen Milchverkaufsautomaten amtlich geeicht sein. Zudem benötigen sie einen Belegdrucker und eine Metrologiekennzeichnung. Ausnahmen gibt es nicht mehr.
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Kontrolle, Kosten, Bürokratie
Auf die Milchbauern mit einem Automaten kommt also eine weitere Regelung hinzu, die Geld kostet, Papierkram mit sich bringt und am Ende dem Kunden eigentlich egal ist, Stichwort Kassenzettel. Und vor allem bringt sie dem Landwirt nicht mehr Geld. Andererseits ist es ja gut, dass es in Deutschland das Eichgesetz gibt und sich jeder Kunde darauf verlassen kann, dass Mengen exakt sind und auch exakt abgerechnet werden. Wie sehen Sie das Ende der Ausnahmeregelung? Hätte der Gesetzgeber diese verlängern sollen? Und welche Konsequenzen hat das für die Praxis? Glauben Sie, es schaffen manche Kollegen ihren Automaten wieder ab? Ich freue mich auf Ihre Meinung und eine angeregte Diskussion unten, Ihr Alfons Deter.
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