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CSU und BBV wollen Verbot der Anbindehaltung von Kühen verhindern

CSU und BBV wollen das geplante Verbot der Anbindehaltung, das die Bundesregierung plant, verhindern. Das bayerische Kabinett billigte am Donnerstag einen Dringlichkeitsantrag.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei schönem Wetter auf der Weide, im Winter auch angebunden im Stall - diese in vielen Regionen Bayerns bewährte und verbreitete Milchviehhaltung soll nach dem Willen der CSU-Fraktion auch weiterhin möglich bleiben.

Per Dringlichkeitsantrag hat die Staatsregierung gemeinsam mit dem Koalitionspartner am Donnerstag aufgefordert, das entsprechend beim Bund durchzusetzen. Konkret soll sichergestellt werden, dass das vom Bund angekündigte Auslaufen der Anbindehaltung nur die ganzjährige Anbindehaltung umfasst und die Kombinationshaltung mit genügend Auslauf möglich bleibt.

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Ziel der Fraktion ist es, gerade bäuerliche Kleinbetrieben auch weiterhin Milchviehhaltung zu ermöglichen. "Wir können nicht von jedem Rinderhalter erwarten, dass er sofort einen neuen Stall baut, das würde viele in Existenznot bringen. Deshalb unterstützen wir die Tierhalter dabei, die Haltungsbedingungen laufend zu verbessern und für genügend Auslauf und Bewegung zu sorgen", sagte der Agrar-Sprecher der CSU-Fraktion, Martin Schöffel.

Das pauschale Verbot der Anbindehaltung, das die Bundesregierung plant - muss seiner Meinung nach unbedingt verhindert werden. "Zur Weiterentwicklung der Tierhaltung braucht es Übergangsfristen, einfache Genehmigungsverfahren bei Stallbauten, und vor allem Tierhalter, die bereit sind, sich täglich mit großem Engagement um die Tiere zu kümmern."

BBV dankt CSU

Der Bayerische Bauernverband (BBV) begrüßt ausdrücklich, dass sich Fraktionen der CSU und Freien Wähler mit ihrem Dringlichkeitsantrag nun klar hinter die seit 2019 formulierten Anliegen des Berufsstandes bezüglich der Kombinationshaltung stellen.

„Die bestehende Definition der Kombinationshaltung von Milchkühen mit 120 Tagen Bewegung ist aktuell nicht nur vom Lebensmitteleinzelhandel und den Verbrauchern anerkannt, sondern zeigt auch 14.000 Betrieben mit Anbindehaltung seit 2019 eine Richtung auf, die möglichst viel Flexibilität und Zeit für die Weiterentwicklung bietet. Ein Infragestellen der anerkannten Definition hätte, entgegengesetzt zu dem im SPD-Antrag beschriebenen Ziel, nur zu Verunsicherung und Irritation bei den Landwirten geführt. Die Weiterentwicklung dieser Höfe würde durch zusätzliche Hürden unnötig erschwert werden und wenige Betriebe würden die Umstellung wagen", so der BBV in einer Stellungnahme.

Klar spreche sich der Bauernverband jedoch gegen ein generelles Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung aus. Ein definiertes Ausstiegsdatum sei nicht notwendig, da die ganzjährige Anbindehaltung seit Jahrzehnten zurück geht und mit dem Generationswechsel von selbst ausläuft. Die bayerischen Regierungsparteien sind laut BBV jetzt mehr als zuvor gefordert, Betriebe zu erhalten und den Weg für die Weiterentwicklung durch Hindernisse im Bau- und Emissionsrecht, frei zu räumen!

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