Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen fordert der Deutsche Bauernverband (DBV). Die vorgesehene Erleichterung für Stallumbauten, die der Verbesserung des Tierwohls dienten, müsse für alle Maßnahmen zugunsten von mehr Tierwohl gelten und allen Betrieben offenstehen, erklärte der DBV anlässlich der heutigen Anhörung des Bundestagsbauausschusses zu der geplanten Gesetzesnovelle. Deshalb sei die bislang vorgesehene Befristung zu streichen.
Gleichzeitig spricht sich der Bauernverband für eine Klarzustellung aus, dass An- und Ersatzbau erlaubt sein sollten. Im bestehenden Stall seien die vielfältigen Anforderungen des Tierwohls häufig nicht zu verwirklichen, so die Begründung.
Nach dem Koalitionsentwurf sollen für bestimmte gewerbliche Tierhaltungsanlagen keine Bebauungspläne mehr erforderlich sein, wenn Umbauten für Tierwohlzwecke vorgenommen werden. Gelten soll die Regelung für Anlagen, die vor 2013 errichtet worden sind. Der Gesetzgeber hatte 2013 die baurechtliche Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich eingeschränkt.
Seither fallen Anlagen aus der Privilegierung, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen. Das hat zur Folge, dass bei wesentlichen baulichen Änderungen ein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan vorgelegt werden muss. Mit der Neuregelung soll das für diese Betriebe entfallen.
Der DBV bekräftigte den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Baurecht. Ziel müsse es sein, bestehende Hemmnisse für mehr Tierwohl zu beseitigen. Die Möglichkeit des Um- und Neubaus bei Ställen mit höheren Tierwohlstandards sei für die Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland eine zentrale und wichtige Voraussetzung. Der Gesetzentwurf sei daher grundsätzlich zu begrüßen, müsse aber weiter gefasst werden.