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DBV: Jetzt Milchpulver an Bedürftige vergeben

Die EU-Länder können ab sofort Milchpulver aus der Intervention abrufen und an benachteiligte Personen verteilen. Damit schafft die EU-Kommission eine neue Möglichkeit, die Lagerbestände abzubauen. Der DBV fordert die Bundesregierung sowie die EU-Kommission auf, diese Hilfe auch in Deutschland zeitnah umzusetzen.

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Die EU-Länder können ab sofort Milchpulver aus der Intervention abrufen und an benachteiligte Personen verteilen. Damit schafft die EU-Kommission eine neue Möglichkeit, die Lagerbestände abzubauen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert die Bundesregierung sowie die EU-Kommission auf, diese Hilfe auch in Deutschland zeitnah umzusetzen.

 

Derzeit befinden sich noch mehr als 350.000 Tonnen Milchpulver in der Intervention. Der DBV-Milchpräsident, Karsten Schmal, begrüßte daher die Entscheidung der EU: „Die EU-Kommission will mit der sehr sinnvollen Verwendung landwirtschaftlicher Produkte Bedürftigen helfen und die jetzige Marktlage nutzen, die Interventionsbestände mit Blick auf zukünftige Preistäler möglichst zügig abzubauen. Ein wichtiges Signal für uns Milchbauern. Wenn nicht jetzt, wann dann?“ So könne nicht nur der auf dem Milchmarkt lastende große Bestand an Magermilchpulver schneller reduziert, sondern auch der Hilfsfonds gestärkt werden.



In den vergangenen Monaten sei es der EU-Kommission nicht gelungen, über die laufenden Ausschreibungsverfahren bedeutende Mengen an Magermilchpulver auf den Markt zu bringen. „Die Lagerbestände müssen unter Berücksichtigung der aktuellen Erzeugerpreise für uns Milchbauern abgebaut werden“, hob Schmal hervor. Derzeit könne an den Warenterminbörsen ein Erzeugerpreis von mehr als 39 Ct/kg für die kommenden 12 Monate abgesichert werden, was deutlich über dem Schnitt der Erzeugerpreise der vergangenen zehn Jahre liegt.

 

In der Vergangenheit habe die Europäische Union auch weitere Instrumente zum Absatz von Magermilchpulver aus der Intervention erfolgreich angewendet, um den Marktdruck zu verringern. Eine Prüfung der Reaktivierung solcher Instrumente, zum Beispiel für die Verfütterung, kann aus Sicht des DBV vorgenommen werden, wenn die Bestände an Magermilchpulver trotz der laufenden Aktivitäten der EU-Kommission nicht bedeutend verringert werden können.

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