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DBV: Position zum Enthornen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält das Enthornen von Kälbern weiterhin für notwendig. Um öffentlicher Debatten aufzufangen und weil das Enthornen von Kälbern laut deutschem Tierschutzgesetz bei unter sechs Wochen alten Rindern ohne Betäubung erlaubt ist, erklärt der Deutsche Bauernverband:

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält das Enthornen von Kälbern weiterhin für notwendig. Um öffentlicher Debatten aufzufangen und weil das Enthornen von Kälbern laut deutschem Tierschutzgesetz bei unter sechs Wochen alten Rindern ohne Betäubung erlaubt ist, erklärt der Deutsche Bauernverband:

 

 

1. Gewährleistung des Arbeits- und des Tierschutzes ist in der Rinderhaltung auch weiterhin dringend erforderlich

 

Durch den Umgang mit behornten Rindern besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr für den Tierhalter. Nach Erhebungen der Europäischen Union dürften zurzeit noch rund 20% der Milchkühe in der EU behornt sein. In den Jahren1994 bis 2013 wurden 5,4 % der Unfälle am Rind durch Drücken und Stoßen mit dem Horn in Deutschland verursacht. Im gleichen Zeitraum starb jedes Jahr durchschnittlich ein Tierhalter durch Hornstoß. Die landwirtschaftlihen Berufsgenossenschaften empfehlen daher ausdrücklich das Enthornen als gebotene Maßnahme des Arbeitsschutzes.

Aber auch aus Gründen des Tierschutzes ist das Enthornen wichtig und gesetzlich verankert (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG). Unabhängig von der Haltungsform sind nicht selten erhebliche Verletzungen bei Rindern zu verzeichnen, die in einer behornten Herde stehen. Häufige Verletzungsformen sind Blutödeme im Bauch- und Flankenbereich sowie Rippenbrüche, die insbesondere als Folge von Rangordnungskämpfen auftreten können. Der Schutz und das Wohlbefinden der Rinder rechtfertigt ebenfalls das Enthornen der Kälber.

 

2. Oberstes Ziel: Zucht auf Hornlosigkeit

 

Oberstes, aber langfristiges Ziel bleibt die Zucht auf Hornlosigkeit. Die vollständige Abkehr von dem Enthornen setzt die konsequente Umsetzung eines Zuchtziels Hornlosigkeit voraus. Da bisher nur eine geringe Zahl entsprechender Zuchtbullen zur Verfügung steht, muss mit großem Nachdruck eine Erhöhung der genetischen Vielfalt hornloser Zuchtlinien erreicht werden. Auch unter Anwendung modernster Züchtungsmethoden wird dies noch einen Zeitraum von mindestens zwanzig Jahren in Anspruch nehmen. Das Präsidium fordert deshalb nachdrücklich einen Forschungsschwerpunkt zur Beschleunigung des züchterischen Fortschritts für hornlose Rinderpopulationen.

 

3. Übergangsweise muss das Enthornen des jungen Kalbes möglich bleiben

 

Das frühzeitige Veröden der Hornanlagen von Kälbernist heute ein bewährter Arbeitsschritt in der Praxis aus Gründen des Arbeits- und Tierschutzes. Der Deutsche Bauernverband spricht sich für das schmerzreduzierte Veröden der Hornanlagen durch den Landwirt aus. Das kann auch eine angezeigte Ruhigstellung des Tieres (Sedierung) bedeuten und die Anwendung von Schmerzmitteln zur Schmerzbehandlung durch den Tierhalter.

 

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