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DMK: Milkmaster-Audit auch bei Ex-Mitgliedern

Irritation bei ehemaligen Mitgliedern des Deutschen Milchkontors, weil sie sich noch auditieren lassen müssen. „Alles ganz normal“, sagt das DMK auf top agrar-Nachfrage.

Lesezeit: 3 Minuten

Viele ehemalige Mitglieder des Deutschen Milchkontors (DMK) haben letzte Woche Post von ihrer alten Molkerei bekommen. Darin bittet das DMK darum, einen Termin für das Audit für das Milkmasterprogramm abzusprechen.

Das irritierte einige Milcherzeuger. Denn teilweise bezog sich die Molkerei auf das Bonusjahr 2016. „Ich finde das eine Frechheit“, sagt ein Betroffener gegenüber top agrar, ein anderer fragt: „Was soll das Ganze?“

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DMK: Alles ganz normal

Auf top agrar- Nachfrage erläutert DMK-Sprecher Oliver Bartelt: „Die Auszahlung des Milkmaster-Bonus erfolgt im ersten Schritt auf der Basis der Selbsteinschätzungen der Landwirte. Dazu bekamen die Milcherzeuger einen Abschlag bzw. eine monatliche Vorauszahlung im laufenden Jahr. Am Ende des Bonusjahres erfolgte stets eine vorläufige Jahresabrechnung auf der Grundlage der Selbsteinschätzungen. Die Endabrechnung erfolgt nachgelagert auf Basis eines Audits. Im Idealfall der zutreffenden Selbsteinschätzung ist eine Verrechnung nicht notwendig. Das Audit-System im Milkmaster-Programm ist dabei so angelegt, dass erst nach dem Abschluss eines Bonusjahres Audits durchgeführt werden. Je nach Ergebnis des Audits wird entsprechend der Endabrechnung ein zu viel bzw. zu wenig gezahlter Bonus zurückgefordert bzw. nachgezahlt. Soweit die Selbsteinschätzung zutreffend war, ist keine Korrektur notwendig.

Bei den aktuell angeschriebenen Betrieben wurde aufgrund von zwischenzeitlichen Hofaufgaben und Molkereiwechslern bislang noch kein Audit durchgeführt. In diesen Fällen fehlt es bisher an der notwendigen abschließenden Abrechnung auf der Basis von Auditergebnissen. Es ist daher aktuell vorgesehen, ein solches Audit durchzuführen, um die Selbsteinschätzung zu verifizieren und eine Endabrechnung vorzunehmen. Das Auditergebnis kann dann wie beschrieben sowohl zu einer Nachzahlung als auch zu einer Rückforderung führen.

Die Vorgehensweise ist im Sinne der Genossenschaft der gerechte, gleichbehandelnde Weg im Sinne aller liefernden Mitglieder. Die Prüfung und Abrechnung einer Vorauszahlung ist zudem eine selbstverständliche Verfahrensweise.“

Audit drei Jahre später?

Auf die Nachfrage, ob das Audit auch im dritten Jahr danach stattfinden kann und wie die bisherigen Erfahrungen im Vergleich "Selbsteinschätzung – Audit“ sind, antwortet Bartelt: „Das Audit-System im Milkmaster-Programm ist so angelegt, dass in der Regel nach dem Abschluss eines Bonusjahres im zweijährigen routinemäßigen QM-Milch/Milkmaster-Kontrollrhythmus Audits bei den aktiven Lieferanten durchgeführt werden. In Sonderfällen, wie etwa Hofaufgaben und Kündigungen, kann es dann vorkommen, dass ein Audit zur Endabrechnung auch außerhalb dieses Turnus - früher oder später - durchgeführt werden muss, das ist also nichts Außergewöhnliches.

Nach den Erfahrungen mit dem ersten Bonuszeitrum 2016 ergeben sich die bereits geschilderten Abweichungen in beide Richtungen. Für die Folgejahre stellen wir eine Lernkurve bei der Handhabung des Milkmaster-Programms unter den Milcherzeugern fest.“

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