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DRV sieht noch Diskussionsbedarf

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt den Milchbericht des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL). Mit Blick auf die aufgezeigten Handlungsfelder für die Wirtschaft und Milchpolitik sieht der DRV jedoch noch Diskussionsbedarf.

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Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt den Milchbericht des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL). Mit Blick auf die aufgezeigten Handlungsfelder für die Wirtschaft und Milchpolitik sieht der DRV jedoch noch Diskussionsbedarf.

 

Das BMEL hebt im Kontext von Brancheninitiativen die Rolle der Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM), die beim DRV angebunden ist, positiv hervor. Vom BMEL als wichtig eingestufte Themen wie Marktvolatilität und Tierwohl wurden von der IGM bereits aktiv aufgegriffen. Der Gründung eines anerkannten Branchenverbandes steht der DRV offen gegenüber. Voraussetzung ist aber, dass eine solche Weiterentwicklung der Organisationsstruktur von der genossenschaftlichen Molkereiwirtschaft befürwortet wird und in der Praxis ein Mehrwert entsteht.

 

Das BMEL stellt zur Vertragsgestaltung für die Rohmilchlieferung fest, dass die von genossenschaftlichen und nicht genossenschaftlichen Unternehmen praktizierte Andienungs- und Abnahmepflicht bei schwacher Nachfrage die Preisvolatilität erhöht und den Rückgang der Milchpreise befördert. Dabei wird jedoch verkannt, dass gerade in Tiefpreisphasen die Abnahmegarantie der Molkereigenossenschaft den Erzeugern ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Daher ist aus Sicht der Mitglieder daran festzuhalten.

 

Das BMEL weist darauf hin, dass die Ausgestaltung der gegenseitigen Lieferbeziehung zwischen Molkerei und Milcherzeuger in der Verantwortung aller Marktteilnehmer liegt. In diesem Zusammenhang wird anerkannt, dass die Milchlieferanten die Mitgliedschaft in der Genossenschaft freiwillig erworben haben und sie ihre Mitverwaltungsrechte in Form der Abstimmung in den General- bzw. Vertreterversammlungen ausüben. Das BMEL betont, dass sich die Rechtsform und Organisation der genossenschaftlichen Milchverarbeitung grundsätzlich bewährt hat.

 

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der wichtigen Grundprinzipien der Vertragsfreiheit bzw. der genossenschaftlichen Satzungsautonomie stellt das BMEL zutreffend fest, dass eine Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation auf nationaler Ebene nicht sinnvoll ist. Dies wird vom DRV ausdrücklich mitgetragen. Im Widerspruch hierzu befürwortet das Ministerium aber eine Anpassung der EU-Vorschrift mit dem Ziel einer strikteren Regelung hinsichtlich Rohmilchpreisen und –mengen. Derart massive Eingriffe in die von den Genossenschaftsmitgliedern selbst gestalteten Lieferbeziehungen lehnt der DRV entschieden ab.

 

Das BMEL weist darauf hin, dass in der Milchbranche neue Instrumente für das Risikomanagement erforderlich sind. In diesem Bereich organisiert der DRV mit Unterstützung der Raiffeisen-Stiftung bereits seit über zwei Jahren Veranstaltungen zum Umgang mit der Warenterminbörse, die großen Zuspruch finden.

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