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Regierungswechsel Umnutzung von Stall und Scheune Aussaat im Frühling

topplus Reportage

Warum die Weidepflicht für einen Biomilchviehhalter aus Bayern so schwierig ist

Familie Reger melkt 70 Biokühe mit dem Roboter. Sie hat auf Grünfütterung und Auslauf gesetzt, weil sie neben dem Stall keine Weide hat. Jetzt muss sie einen langen Triebweg einrichten.

Lesezeit: 4 Minuten

Selbst wenn der Hof nicht mitten im Dorf liegt, kann es für Biomilcherzeuger sehr schwer sein, einen Weidezugang einzurichten – wenn z. B. die Flächen neben dem Stall anderen Eigentümern gehören.

Vor diesem Problem stehen auch Klaus Reger (29) und seine Eltern Josef und Anneliese. Regers haben 1998 auf Bio umgestellt, jetzt halten sie 70 Kühe, 80 bis 90 Jungrinder und 5 bis 10 Ochsen nach Naturland-Richtlinien.

Direkt neben dem Stall liegt eine Grünlandfläche eines Nachbarn, mit dem es bislang zu keiner Einigung kam. Regers haben bisher die Weidepflicht mit einem integrierten Laufhof und Grünfütterung erfüllt und 2017 in einen Melkroboter investiert.

Aufwändiger Triebweg

„Unsere einzige Möglichkeit, den Kühen einen direkten Weidezugang zu schaffen, ist eine 300 m entfernte und 3 ha große Ackerfläche, die wir einsäen könnten“, erläutert Klaus Reger.  Die Lösung ist wegen der großen Entfernung nicht ideal. Zudem ist der geplante Zuweg schmal und führt über hängiges Gelände. „Das Bauen des Triebweges wird sehr aufwändig und wir wissen nicht, wie gut die Kühe den Weg und die weit entfernte Weide annehmen“, ergänzt der Landwirtschaftsmeister, der unbedingt weiter biologisch wirtschaften möchte.

„Unser Arbeitsaufwand steigt, ohne dass wir Mehrertrag haben.“
Klaus Reger

Auch die Trockensteher weiden bisher nicht. Für sie wollen Regers entweder eine eigene Weide einrichten oder sie künftig mit den Kühen laufen lassen. Die Weidevorgabe für das Jungvieh können Regers hingegen mit etwas geringerem Aufwand erfüllen. 25 ältere Rinder stehen schon bisher auf einer Kurzrasenweide in 7 km Entfernung und für tragende Rinder ist eine weitere Weide in Hofnähe geplant.

Zudem hat die Familie gerade einen neuen Jungviehstall fertiggestellt, der Weidezugang bietet. Dort sollen die Kälber nach dem Absetzen das Weiden lernen. Allerdings bedauert die Familie, dass der neue Jungviehstall, der rund 400.000 € gekostet hat, im Sommer zum Teil leer steht, weil die Hälfte des Jungviehs auf entfernen Weiden steht.

„Was kommt als Nächstes?“

Unterm Strich sieht Klaus Reger die verschärfte Auslegung der Weidepflicht sehr kritisch. „Unser Arbeitsaufwand steigt deutlich, ohne dass wir einen Mehrertrag haben.“

Mit ihrer Kritik ist Familie Reger nicht allein. „Die verschärfte Auslegung der Weidepflicht führt zu viel Unverständnis bei einigen meiner Betriebe“, bestätigt Naturland-Berater Franz Wieser. „Viele fragen sich, welche Auflage als nächstes kommt.“

Leserstimmen

"Was lernt man hieraus, das Risiko einer Investition in der Landwirtschaft ist nicht abzuschätzen, da politische Entscheidungen wie man in den letzten Jahren sehen konnte, jeder noch so sorgfältige Planung Absurdum führen kann. Dies gilt für Bio wie für konventionell." (Wilfried Maser)

--> "@Herrr Maser, bitte den Artikel noch mal aufmerksam lesen. Natürlich hat der Betrieb genug Flächen, aber wie das in Franken nunmal häufig der Fall ist, leider nicht arrondiert, sondern in der Flur verstreut. Und Rinder lassen sich im Jahr 2025 noch nicht umher beamen. Es ist davon auszugehen, dass dies auch 2026 noch nicht möglich sein wird. Auch werden sich Ställe samt Zuwegung und Brunnen nicht von Standort A nach Standort B zaubern lassen (90 Jungrinder passen übrigens nicht in ein Hühnermobil). Flächentausch ist denkbar, aber man ist darauf angewiesen, dass andere mitmachen. Wenn die nicht (oder noch nicht) wollen bzw können, hat man keinen Rechtanspruch darauf.

Es kann doch nicht sein, dass funktionierende, gewachsene Betriebe faktisch binnen kurzer Frist zum Ausstieg aus Bio gezwungen werden. Oftmals wurden große Summen investiert in Bio-taugliche Gebäude (Etwa großzügiger Offenfront-Strohstall mit Auslaufhof), die damals den Anforderungen genügten oder sie gar übertrafen. Über Nacht wird einem dann der Mittelfinger gezeigt. Gäbe es wenigstens ein Hilfs- oder Härtefallprogramm (bezahlt von denen, die die neue Auslegung vorangetrieben haben), dass Betroffene z.B. für das Jungvieh draußen bei den Grünland- also Weideflächen einen größeren Unterstand etc. bauen können (ohne dafür selbst Unsummen investieren zu müssen obwohl es keine Mehreinnahmen gegenüber dem Status Quo gibt), und gäbe es für solche Schritte auch eine geeignete Frist und eine hochrangige Privilegierung im Baurecht, wäre das noch irgendwie tragbar. So wie es aber jetzt Stand der Dinge ist, werden kurzerhand reihenweise Betriebe ohne eigenes Verschulden abgestraft.

Und wenn das durchgezogen ist, was kommt als nächstes ? Welchen Betrieben wird als nächstes irgendwas Unmögliches aufgebrummt ? Man erinnere sich daran, dass einst plötzlich (auch konventionelle) Abferkelbuchten 6,5 m² und damit größer als in Bio als "Tiergerecht" eingestuft waren, zur Pflicht wurden.

Also welche Betriebsleiter dürfen noch ruhig schlafen ohne Angst vor plötzlichen Übergriffen samt einhergehender Betriebsschließung haben zu müssen?" (Andreas Gerner)

"Die durchaus berechtigte Kritik geht nicht an die EU-Kommission, sondern an die bayerische Staatsregierung und an die Berufsvertretung. Spätestens bei der Umsetzung der Weidepflicht der EU-Öko-VO in Österreich wäre ein Aufwachen nötig gewesen." (Günter Schanné)

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