Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat sich mit knapper Mehrheit für die Einführung einer Rahmenregelung zur freiwilligen elektronischen Einzeltier-Kennzeichnung von Rindern sowie für die Vereinfachung freiwilliger Kennzeichnungselemente von Rindfleisch ausgesprochen.
Eine Reihe von Abgeordneten plädierte dafür, die Berichtsentwürfe der französischen Christdemokratin Sophie Auconie zu blockieren, weil ihnen die Vorschläge der Europäischen Kommission für ein Klonmoratorium nicht weit genug gehen, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Das Moratorium ist völlig losgelöst von den zur Abstimmung vorgelegten Maßnahmen.
Rinder werden bereits in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu privaten Betriebsführungszwecken elektronisch erfasst. Die Kommission will hier einen Wildwuchs der Systeme verhindern. Künftig sollen Rinder entweder nach den bestehenden Vorschriften mit zwei herkömmlichen Ohrmarken oder alternativ mit einer konventionellen Ohrmarke und einem von der EU zugelassenen Mikrochip ausgestattet werden.
Die Kommission hält die elektronische Kennzeichnung mit Blick auf die Rückverfolgbarkeit für durchaus vorteilhaft. Wegen der zu erwartenden Zusatzkosten soll die Anwendung aber auf europäischer Ebene vorerst freiwillig bleiben.
Daneben sollen fakultative Elemente der Rindfleischkennzeichnung künftig nicht mehr durch nationale Behörden genehmigt werden müssen. Das war unter anderem von der Stoiber-Gruppe für Bürokratieabbau gefordert worden. Die obligatorischen Angaben, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde, stehen dabei nicht zur Debatte.