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Enthornen nur noch mit Schmerzmittel

In Nordrhein-Westfalen gibt es ab sofort verbindliche Vorschriften für das Enthornen von Kälbern. So wird beispielsweise die Verabreichung eines Schmerzmittels Pflicht. Insgesamt sind die Vorschriften aber deutlich glimpflicher als zunächst befürchtet: Sowohl die Sedation (Beruhigung; durch den Landwirt) als auch die Betäubung (durch den Tierarzt) der Kälber sind vom Tisch.

Lesezeit: 2 Minuten

In Nordrhein-Westfalen gibt es ab sofort verbindliche Vorschriften für das Enthornen von Kälbern. So wird beispielsweise die Verabreichung eines Schmerzmittels Pflicht. Insgesamt sind die Vorschriften aber deutlich glimpflicher als zunächst befürchtet: Sowohl die Sedation (Beruhigung; durch den Landwirt) als auch die Betäubung (durch den Tierarzt) der Kälber sind vom Tisch. Im Fokus steht die Zucht auf Hornlosigkeit. Darauf haben sich Landwirtschaftsministerium, Landwirtschaftskammer, Zuchtorganisation, Tierärzte und zahlreiche Verbände geeinigt.

 

Die „Düsseldorfer Erklärung zur verstärkten Zucht auf Hornlosigkeit in der Rinderhaltung“ sieht im Detail folgende Punkte vor: 


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  • Kälber dürfen nur noch bei gleichzeitiger Schmerzmittel-Gabe enthornt werden.


  • Die Landwirtschaftskammer stellt Informationen zur Hornloszucht sowie eine Marktübersicht von Hornlos-Vererbern zur Verfügung.
  • Die Zuchtorganisation Rinder-Union West richtet ihr Zuchtprogramm auf die schnellstmögliche Vermehrung des Hornlos-Gens aus. In befristeten Aktionen wird sie Sperma von Hornlos-Bullen um bis zu 50 % günstiger anbieten.
  • Das Ministerium stellt Mittel bereit, um bei der Landwirtschaftskammer ein Beratungsprojekt zur genetischen Hornlosigkeit zu installieren. Zudem soll in ausgewählten Betrieben die Haltung von behornten Tieren demonstriert sowie eine Beratungs- und Informationsinitiative errichtet werden.
  • Das Land wird die Gebühren für die Genehmigung für das Enthornen im Ökobereich auf den Verwaltungsaufwand beschränken.
  • Landwirtschaftskammer und Zuchtverband informieren das Ministerium regelmäßig über die Fortschritte bei der Anpaarung hornloser Bullen.
 

Die Beteiligten scheinen mit dem gefundenen Kompromiss gut leben zu können. „Mit dieser Vereinbarung erfüllen wir das, was im Rechtsrahmen gefordert wird. Bei Kontrollen durch die EU-Kommission sind wir somit auf der sicheren Seite“, sagt Prof. Dr. Friedhelm Jaeger, oberster Veterinär im Düsseldorfer Ministerium.

 

Auch Dr. Thomas Forstreuter vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband ist zufrieden: „Das Enthornen der Kälber bleibt weiter komplett in den Händen der Landwirte – das ist das wichtigste!“

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